80 000 Beschäftigte der Daimler AG können künftig bei Feinstaubalarm ihren Firmenausweis einfach als Fahrkarte in der Region Stuttgart nutzen.

Stuttgart - Nach der Porsche AG und dem Zulieferer Bosch gilt künftig an Feinstaub-Alarmtagen auch für alle Mitarbeiter der Daimler AG der Firmenausweis als Ticket im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS). Die Regelung greife vom 8. Januar 2018 an und gelte bis zum Ende der Alarmperiode am 15. April, sagte ein Firmensprecher am Freitag. Daimler beschäftigt im Großraum Stuttgart rund 80 000 Mitarbeiter. Sie können damit bei Feinstaubalarm kostenfrei mit Bus und Bahn vom Wohnort in der Region Stuttgart zum Arbeitsplatz und zurück fahren und zwischen Arbeitsstätten pendeln.

 

OB Fritz Kuhn (Grüne), der auch Aufsichtsratsvorsitzender des VVS ist, lobte die Entscheidung: „Ich freue mich sehr, dass der größte Arbeitgeber in Stuttgart sich zu diesem Schritt entschlossen hat. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen.“

Betriebsrat hatte Regelung gefordert

Porsche hatte in einer Pressekonferenz mit dem Vorstandsvorsitzenden Oliver Blume und Kuhn die nun auch von Daimler gewählte Regelung im Oktober 2016 für rund 8500 Beschäftigte eingeführt. Bosch zog für seine 15 000 Mitarbeiter im Dezember 2016 nach. Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth betonte in einer Pressemitteilung, dass es viele weitere Mobilitätsmaßnahmen an Feinstaubtagen gebe. Die Ticketregelung sei ein weiterer Baustein. Der Betriebsrat hatte die Ausweis-Regelung gefordert. Dieser und das Unternehmen arbeiteten an weiteren Angeboten für die Region, sagte Wolfgang Nieke, der Betriebsratsvorsitzende im Mercedes-Werk Untertürkheim. So testen die Stuttgarter Straßenbahnen AG und die zu Daimler gehörende Moovel Group eine Art Sammeltaxi, das per App vom Smartphone aus angefordert werden kann. Es soll im ersten Halbjahr 2018 unter dem Namen SSB Flex in den Regelbetrieb starten.

Feinstaubfrei bis 8. Januar

Die Landeshauptstadt kündigte am Freitag an, während der Weihnachtsferien wie 2016 wegen des geringeren Verkehrsaufkommens keinen Feinstaubalarm auszurufen. Die Alarmperiode startet damit am 8. Januar. Ausgelöst würde der Alarm am Samstag, 6. Januar. Die Periode endet am 15. April 2018. Ob es eine weitere mit dem Aufruf zum freiwilligen Umstieg im Herbst 2018 geben wird, ist offen und zum Beispiel abhängig von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Es verhandelt am 22. Februar darüber, ob einzelne Straßensperrungen aus Gründen der Luftreinhaltung in einer Umweltzone zulässig sind. Ob die Sperrung größerer Zonen in der Umweltzone für bestimmte Fahrzeuge möglich ist, wie es das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil fordert, soll ebenfalls 2018 in Leipzig geklärt werden.