Seine Beschwerde gegen eine Veröffentlicherung der "Kohl-Protokolle" hat der Altbundeskanzler zurückgezogen. Doch das bedeutet nicht, dass der CDU-Grande nicht weiterkämpft.

Berlin - Im Streit um die Veröffentlichung von Gesprächen mit Altkanzler Helmut Kohl gehen dessen Anwälte nun gegen einzelne Passagen des umstrittenen Buches vor. „Wir haben einen Antrag auf Unterlassung von 115 Zitaten aus dem Buch gestellt“, sagte Rechtsanwalt Thomas Hermes von der Kanzlei Holthoff-Pförtner dem Nachrichtenmagazin „Focus“.

 

Das Kölner Landgericht hatte vor einigen Tagen einen Antrag Kohls abgelehnt, das Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ des Autors Heribert Schwan per Einstweiliger Verfügung zu verbieten. Nach Ansicht der Kölner Richter war Kohls Beschwerde zu allgemein gefasst. So habe er das ganze Buch verbieten wollen, anstatt konkrete Passagen zu benennen.

Schwan hatte Kohl 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang befragt und die Gespräche aufgenommen. Ziel war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen - danach wurde die Zusammenarbeit beendet. Der Altkanzler verlangte die Herausgabe der Bänder und bekam nach einer Klage vor dem Oberlandesgericht Köln im Sommer 2014 recht. Für die heftig diskutierten „Kohl-Protokolle“ mit pikanten Zitaten des CDU-Politikers auch über Parteifreunde griffen Schwan und sein Mitautor Tilman Jens auf die Mitschnitte zurück.