Weinstadt - Die Polizei hat in der Nacht auf Mittwoch in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) nach einem vermissten 83-Jährigen gesucht. Der Senior war am Abend von einem Gartengrundstück verschwunden, die Polizei konnte nicht ausschließen, dass sich der Mann in einer hilflosen oder gar gefährlichen Lage befand. Gegen 0.30 Uhr wurde er schließlich von der Besatzung eines Streifenwagens entdeckt – wohlbehalten.
Doch mit diesem erfolgreichen Ergebnis endet der Einsatz nicht. Stattdessen könnte er ein juristisches Nachspiel haben, und zwar für einen Weinstädter Bürger. Denn die Polizei setzte für ihre nächtliche Suche für 20 Minuten auch einen Hubschrauber ein. Weil dieser naturgemäß Lärm verursacht, hagelte es bei der Polizei Beschwerden von Anwohnern. „Dass Anwohner sich besonders nach nächtlichen Hubschraubereinsätzen beklagen, kommt immer wieder vor“, erklärt Rudolf Biehlmaier, Sprecher der Polizei Aalen. Grundsätzlich habe die Polizei auch Verständnis für die Beschwerden: „Natürlich ist es nicht gut, wenn die Nachtruhe eines ganzen Viertels gestört wird.“
Das Blockieren des Notrufs kann eine Straftat sein
Das Verständnis der Beamten hört allerdings auf, wenn für entsprechende Beschwerden der Notruf der Polizei genutzt wird – und genau dies ist in der Nacht offenbar passiert. Der besagte Weinstädter wählte die 110, um seinem Unmut über den nächtlichen Lärm Luft zu machen. Möglicherweise hat sich der Mann damit strafbar gemacht. Denn das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor für jemanden, der „Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei“. Ob dies in diesem Fall zutrifft, prüft nun die Staatsanwaltschaft.
Biehlmaier erklärt den Hintergrund: „Wenn bei nächtlichen Einsätzen unsere Polizeiführer vom Dienst, die die Notrufe bearbeiten, gleichzeitig Anfragen oder Beschwerden entgegennehmen müssen, werden sie teilweise massiv in ihrer Arbeit aufgehalten.“ Während solcher Anrufe sei zudem der Notruf blockiert – Menschen, die unter Umständen wirklich Hilfe brauchen, kämen also nicht durch.
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Vom Flughafen in Echterdingen aus fliegen Helikopter des topmodernen Typs H 145. Die Maschinen des Herstellers Airbus Helicopters wurden erst 2016 in Dienst gestellt und sind deutlich leiser als Hubschrauber älterer Generationen. Und dennoch: laut Rudolf Biehlmaier wägt die Polizei den Einsatz eines Helikopters wegen der Lärmbelastung grundsätzlich ab. „Wir setzen die Hubschrauber nur ein, wenn es nicht anders geht. Und ein Menschenleben zu retten ist unserer Meinung nach als wichtiger anzusehen als die Nachtruhe einzelner Personen.“
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Einsatz, bei dem die Hubschrauberstaffel organisatorisch angesiedelt ist, betont zudem: „Wir fliegen nächtliche Einsätze sicher nicht aus Spaß an der Freude.“ Unter anderem durch das Gewicht und die Vibrationen der an den Schutzhelmen befestigten Nachtsichtgeräte seien Flüge in der Dunkelheit für die Besatzungen eine erhebliche Belastung. Dennoch seien sie ein wichtiges Einsatzmittel, um Vermisste in unübersichtlichem Gebiet zu entdecken. Die Hubschrauber mit dem Rufzeichen „Bussard“ sind dafür zudem mit einer Wärmebildkamera ausgestattet.
Immer wieder können sie dazu beitragen, Leben zu retten. Laut dem Landesinnenministerium h at die Hubschrauberstaffel im vergangenen Jahr 65 vermisste Personen wiederfinden und 58 mutmaßliche Straftäter entdecken können.