Noch ist der Streit um die Bildungsfinanzen nicht offiziell beigelegt. Aber die Unterhändler im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern haben sich weit aufeinander zu bewegt. Wir skizzieren die Kompromisslinien und den Streitwert, der noch bleibt.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Im Vermittlungsverfahren über die Neuordnung der Bildungsfinanzierung im Grundgesetz und die Umsetzung des Digitalpakts rückt eine Einigung näher. Wie unsere Zeitung aus gut informierten Verhandlungskreisen erfahren hat, sollen bei der Grundgesetzänderung zur Neuordnung der Bildungsfinanzierung sämtliche Kofinanzierungspflichten aufseiten der Länder entfallen. Außerdem sollen die neuartigen Bundesmittel für die Schulpolitik sehr viel klarer als bisher vorgesehen auf die Verbesserung der kommunalen Bildungsinfrastruktur beschränkt werden. Damit sind wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt. Die Unterhändler von Bundestag und Bundesrat, die die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses in einer Arbeitsgruppe vorbereiten, haben diese Kompromisslinien ausgelotet; sie befinden sich jetzt in der Abstimmung mit den Fraktionsspitzen im Bundestag und mit den sechzehn Landesregierungen.

 

Deutliche Annäherung bei zwei Hauptstreitpunkten

Damit zeichnen sich Einigungsmöglichkeiten in zwei Hauptstreitpunkten bei der Neuordnung der Bildungsfinanzierung im Grundgesetz (Artikel 104 b und c) ab. Der Bundesrat hat die im Bundestag bereits beschlossene Grundgesetzänderung im Dezember mit 16 zu null Stimmen abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Vor allem die kleinen und finanzschwachen Länder begründeten ihre Ablehnung mit der bisherigen Anforderung des Bundestags, die Finanzhilfen „jeweils mindestens in gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich“ zu ergänzen. Diesen Vorbehalten trägt die nun vorgeschlagene neue Formulierung Rechnung, wonach die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt würden. Auflagen zu einer Kofinanzierung sollen vollständig entfallen, wie Verhandlungsteilnehmer aus unterschiedlichen Lagern bestätigen.

Entgegenkommen auch gegenüber der Landesregierung im Südwesten

Vor allem die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verwahrten sich dagegen, dass der Bund mittels Finanzhilfen Einfluss auf „die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ nehmen wollte, was sie als Herzstück des Bildungsföderalismus und Kern ihrer eigenen Kompetenzen verteidigen. Nach jetzigem Stand der Gespräche könnten künftig nur noch Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden zur Steigerung der kommunalen Bildungsinfrastruktur fließen. Das stellt geringere Eingriffe in die Länderhoheit dar, und die Einstellung von Lehrern wird ausgeschlossen. Ermöglicht werden sollen im Fall des Digitalpakts die Beschäftigung von Systemadministratoren an Schulen und eine externe Weiterbildung von Lehrern.

Frühestens im März kann die Einigung stehen

Ob das im Vermittlungsausschuss konsensfähig ist, muss noch ausgelotet werden. In dieser Woche wird es dem Vernehmen nach keine Sitzung mehr geben. Als Termin dafür ist der 20. Februar ins Auge gefasst. Strittig ist weiter, wie die Kontrollrechte über die Verwendung der Bundesmittel im Einzelnen gestaltet werden. Akzeptiert der Vermittlungsausschuss die jetzt vorliegenden Kompromisslinien, könnte die Neuordnung der Bildungsfinanzierung in der Verfassung Mitte März im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Danach können auch die Fördergelder aus dem Digitalpakt für die Schulen mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro fließen.