Weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten macht von vermögenswirksamen Leistungen Gebrauch. Dabei macht sich das Ansparen auch kleiner Beträge bezahlt, zumal es unter Umständen noch eine staatliche Zulage gibt. Wir sagen, wie man an sein Geld kommt.

Stuttgart - Millionen von Arbeitnehmern schenken dem Staat und ihrem Arbeitgeber Monat für Monat Geld: Sie verzichten auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen als Gehaltsbestandteil zustehen – und damit zugleich auf die lukrativen Prämien, die der Staat oft noch dazu zahlt. Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Auskunft der Stiftung Warentest Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers. Laut einer Untersuchung von Kantar TNS machen aber nur 39 Prozent der Anspruchsberechtigten davon auch Gebrauch.

 

Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich geregelter Gehaltsbestandteil. Er wird aber nicht ausbezahlt, sondern vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto überwiesen – und zwar nur bei einem entsprechenden schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers. „Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 und 40 Euro“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anspruch haben neben Arbeitnehmern auch Beamte, Auszubildende und Berufssoldaten. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich, Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss entsprechend anteilig.

Staat gibt Zuschüsse

Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, legt der Staat auf die VL eine Prämie, die Arbeitnehmer-Sparzulage, obendrauf. Konkret heißt das: VL-Einzahlungen etwa auf einen Bausparvertrag von maximal 470 Euro jährlich fördert der Staat mit neun Prozent. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 17 900 Euro bei Alleinstehenden (bei Ehepaaren 35 800 Euro) ergibt das eine staatliche Sparzulage von 43 Euro. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung können jene rechnen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20 000 für Singles und 40 000 Euro bei Ehepaaren. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Steuererklärung. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 400 Euro ein, lohnt es sich, den Vertrag aus eigenen Mitteln aufzustocken, um in den Genuss der vollen staatlichen Zulage zu kommen, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Selbst wer in einem Betrieb arbeitet, der keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt, kann einen VL-Vertrag abschließen. Der Arbeitgeber muss zwar dann immer noch die erforderlichen Beiträge einzahlen, kürzt dann aber im Gegenzug das Gehalt entsprechend. Das lohnt sich, weil man von der staatlichen Förderung profitiert. Bei denjenigen, die vermögenswirksame Leistungen nutzen, ist Bausparen die beliebteste Anlageform: 55 Prozent der Arbeitnehmer legen das Geld der Untersuchung von Kantar TNS zufolge auf einem Bausparvertrag an, gefolgt von Altersvorsorgeprodukten wie etwa Riester-Verträgen mit 23 Prozent sowie Sparverträgen mit 20 Prozent. Aktienfondssparpläne spielen mit elf Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

Aktienfondssparpläne lohnen sich am meisten

Dabei sind Aktienfondssparpläne die renditeträchtigste Anlageform, erklärt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Der Sparer zahlt sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf Kurserholung warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Sondervermögen geschützt. Banksparpläne funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Sie sind weniger renditeträchtig, dafür aber sicherer – neben dem vertraglich vereinbarten Basiszins winkt zum Laufzeitende nach sieben Jahren in der Regel eine Prämie.

Werden Bausparverträge für das VL-Sparen genutzt, gibt es kein Ruhejahr, sondern die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. Bei Renditen von unter einem Prozent ist ein Bausparvertrag aber meistens nur dann interessant, wenn man ihn wirklich zum Erwerb einer Immobilie nutzen möchte. Für Geringverdiener kann sich ein VL-Bausparvertrag aber auch deshalb lohnen, weil unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie besteht. In diesem Fall kann man die Wohnungsbauprämie mitnehmen und nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen.

VL lohnen sich auch als Altersvorsorge

Lukrativ kann es auch sein, die VL einzusetzen, um einen laufenden Baukredit zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehmer die VL-Zahlungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass der Beschäftigte seine Beiträge zur Schuldentilgung einsetzt. „VL-Leistungen kann man sich aber auch direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen“, erklärt Bankenverbands-Expertin Topar. Bei Bauspardarlehen ist das oft unproblematisch, da der Kreditnehmer zumeist Sondertilgungen tätigen kann. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollte man mit seiner Bank sprechen.

Vermögenswirksame Leistungen können auch für eine betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Laut Stiftung Warentest ist das vor allem für jene Sparer interessant, deren Einkommen die entsprechenden Grenzen übersteigt. Der Vorteil: Im Gegensatz zu den anderen Sparformen sind die Zahlungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Nachteil: Im Alter fallen dann Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente an. Zudem kommen die Sparer erst als Rentner und nicht bereits nach sieben Jahren an das auf diese Weise angelegte Geld.

Wie komme ich an die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Auszubildende und Geringverdiener haben bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese muss mit der Steuererklärung beantragt werden – und zwar jedes Jahr, so lange der VL-Vertrag läuft. Anspruch auf die Zulage von bis zu 80 Euro pro Jahr haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20 000 Euro verdienen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 40 000 Euro. Bei Bausparverträgen liegt die Einkommensgrenze bei 17 900 Euro oder 35 800 Euro. Hier gibt es 43 Euro im Jahr dazu.

Für die Beantragung muss im Mantelbogen der jeweiligen Steuererklärung lediglich das Feld „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ angekreuzt werden. Außerdem müssen Berechtigte die Übersicht über die Einzahlungen, die sie jährlich von ihrem VL-Anbieter erhalten, der Steuererklärung beilegen. Die Zulage wird vom Fiskus dann immer für das abgelaufene Kalenderjahr vorgemerkt. Auf das Konto des Arbeitnehmers fließt sie aber erst, wenn der Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen nach sieben Jahren ausläuft.