Die Landeshauptstadt hat das bestehende Fütterungsverbot für Tauben und Schwäne und auf alle städtischen Grün- und alle Wasserflächen ausgeweitet. Die Stadträte sprachen sich für eine passende Beschilderung aus.

Stuttgart. - Das bereits seit 1964 in der Landeshauptstadt bestehende Taubenfütterungsverbot wird mit der Erneuerung der dafür nötigen Polizeiverordnung vom Gemeinderat an diesem Donnerstag ausgeweitet. Nicht gefüttert werden durften auf bestimmten Grünflächen bisher schon Schwäne und Enten. Dieses Verbot wird nun auf alle Grünflächen und alle öffentlichen Gewässer im Stadtgebiet ausgeweitet, auch auf den Neckar. Außerdem gilt es für alle Wasservögel, also neben Enten und Schwänen insbesondere auch für Gänsevögel (Wildgänse) und Rallenartige (eine Familie der Kranichvögel). Das Futter darf auch nicht ausgelegt werden.

 

Schilder sollen informieren

Die gut gemeinte Zufütterung „erhöht das Tierleid“, sagte der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) am Mittwoch im Verwaltungsausschuss. Nicht nur Tauben vermehren sich bei einem Überangebot, bilden Schwärme und sind wegen ihres Kots eine Gefahr für den Menschen, führen aber auch zu Schäden an Gebäuden.

Mit dem Füttern stellten Menschen eine „Beziehung zum Tier“ her, sagte Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne). Das Verbot solle daher mit einer entsprechenden Beschilderung nachvollziehbar begründet werden. Auch Hans H. Pfeifer (SPD) und Markus Reiners (CDU) rieten, die Öffentlichkeit besser zu informieren, denn, so Pfeifer, „das Bewusstsein um die Folgen des Fütterns ist nicht da“. Die Stadt versucht über inzwischen acht Taubenschläge, in denen die Eier ausgetauscht werden, die Population zu kontrollieren. Wer füttere, müsse mit einem Bußgeld von 35 Euro, im extremen Wiederholungsfall von bis zu 5000 Euro rechnen. sagte Schairer.