Verschärftes Gesetz „Starker Anfang!“ - Großes Lob in Esslingen für neues Verbot
Gleich an mehreren Orten in Esslingen gilt ab Juni ein neues Verbot. Viele Menschen begrüßen die Maßnahme, doch es gibt auch Kritik. Worum geht es?
Gleich an mehreren Orten in Esslingen gilt ab Juni ein neues Verbot. Viele Menschen begrüßen die Maßnahme, doch es gibt auch Kritik. Worum geht es?
In Esslingen ist ab dem 1. Juni das Rauchen an gleich mehreren Orten tabu. Hintergrund ist das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, das bereits Anfang Februar beschlossen wurde und im Juni konkret wird. Das Thema sorgt für Diskussionen.
An allen ÖPNV-Haltestellen, im Freibad, in Freizeit- und Tierparks sowie an öffentlichen Spielplätzen und Schulhöfen wird das Rauchen verboten. In Esslingen sind unter anderem das Nymphaea auf der Neckarinsel, das Neckarfreibad und der Esslinger ZOB betroffen. Darüber hinaus müssen E-Zigaretten, Vapes und E-Shishas in der Tasche bleiben – auch dann, wenn gar kein Nikotin enthalten ist, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Im Nymphaea und im Neckarfreibad sind spezielle Raucher-Zonen ausgeschrieben. Beim ZOB hingegen müssen Wartende künftig ganz auf den Glimmstängel verzichten. Laut Land ist das Ziel des Gesetzes, Kinder und andere sensible Gruppen vor Passivrauch zu schützen. Genau diesen Aspekt greifen Userinnen und User unter Postings zu diesem Thema auf unseren Kanälen in Kommentaren auf – mit überwiegend positiver Resonanz. Aber auch kritische Stimmen sind zu finden.
„Starker Anfang! Ein Anrecht auf neutral riechende, saubere Luft muss immer bestehen und soweit es geht, gewährleistet werden“, schreibt ein Nutzer begeistert. Generell sind die Kommentarspalten unter unseren Artikeln zum Thema Rauchverbot gespickt mit Emojis klatschender Hände und grinsender Gesichter. Viele teilen die Meinung, dass diese Regelung „hervorragend“ oder „richtig so“ sei.
Der Schutz von Kindern steht für viele im Vordergrund: „Ich bin dafür, weil es dem Schutz unserer Kinder dient“, begründet eine Nutzerin ihre Zustimmung. Das deckt sich mit Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Demnach werden beim Passivrauchen dieselben Substanzen wie beim aktiven Rauchen inhaliert. Das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall erhöhe sich um 20 bis 30 Prozent.
„Wir sollten doch unseren Kindern gegenüber ein Vorbild sein“, reflektiert eine nach eigenen Angaben ehemalige Raucherin. Diese Erkenntnis teilt ein sich selbst als aktiven Raucher bezeichnender Mann: „Ich bin Raucher, ich finde es gar nicht mal so schlimm, dass man auf der Wiese [im Freibad] nicht mehr rauchen darf. Ich bin der Meinung, das ist schon lange überfällig.“ Für einen anderen ist klar: „Die Freiheit der Raucher endet dort, wo Nichtraucher beeinträchtigt werden.“
Doch nicht alle sehen das so. „Obwohl ich Nichtraucher bin, finde ich das wirklich übertrieben“, sagt ein Nutzer. Noch deutlicher wird ein anderer Kommentator: „Rauchen im Freien kann nicht verboten werden.“ Und ein weiterer sagt: „Unter freiem Himmel rauche ich wo ich will.“ Richtig ist das allerdings nicht.
Das Nichtraucherschutzgesetz existiert seit 2007 und wurde vom Land Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde damals die Rauchfreiheit unter anderem in Kindertagesstätten, Behörden und Krankenhäusern. In diesem Jahr wurde es lediglich verschärft. Wer an den verbotenen Orten trotzdem raucht, riskiert 200 Euro Bußgeld, bei Wiederholung im selben Jahr 500 Euro.
„Bin gespannt, wer das wie umsetzt“, schreibt eine Person auf Facebook. Laut der Stadt Esslingen soll das Verbot von Mitarbeitern des Vollzugsdienstes „im Rahmen der regulären Kontrollen, insbesondere im Bereich des ZOB“ kontrolliert werden. Ob das ausreicht, wird sich zeigen.