Verschickungskind vor Gericht Hat die Kinderkur ihn krank gemacht?

Vor dieser Kulisse wurden alle Kinder in Scheidegg zum Muttertag fotografiert. Albert Waideles Lächeln täuscht. Foto: StZ/privat

Albert Waidele war als Kind 122 Wochen in Kur. An den psychischen Folgen leidet er bis heute. Jetzt hat er vor dem Sozialgericht Heilbronn geklagt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Heilbronn -

 

Irgendwann hat Albert Waidele eine Liste zusammengestellt. Auf einem Blatt Papier hat er handschriftlich notiert, wann und wie lange er als Kind in Kur verschickt worden ist. Dann hat er alles addiert. Er ist auf 13 Kuren gekommen, die ihm sein Kinderarzt in den ersten 16 Jahren seines Lebens verschrieben hat. Die längste dauerte 22 Wochen, ein andermal waren es 20, im günstigsten Fall nur sechs Wochen. Insgesamt 122 Wochen war er als Kind nicht zu Hause bei seinen Eltern und Geschwistern. In dieser Zeit war er bei fremden Menschen, Ärzten und Krankenschwestern, in Berchtesgaden, Bad Reichenhall, Scheidegg, Oberjoch oder auf der Nordseeinsel Norderney. Kuraufenthalt hieß das. Für Albert Waidele waren es Kuren mit Langzeitfolgen.

Immer kann er nicht arbeiten

Vorletzte Woche stand Albert Waidele, der eigentlich anders heißt, vor dem Sozialgericht Heilbronn. Er hat gegen seinen Arbeitgeber das Land Baden-Württemberg um die Heraufsetzung des Grades seiner Behinderung geklagt. Mehrmals hat er dem Versorgungsamt widersprochen, das ihn erst mit 20, mit 30 und dann mit 40 eingruppiert hat. Albert Waidele und sein Anwalt sind überzeugt: Es stehe ihm ein Grad von 50 zu. Was in diesen 122 Wochen geschah, so ist Waidele sicher, steht bis heute in Zusammenhang mit seiner Traumatisierung und deren Auswirkung auf sein Leben. Maiers psychische Probleme belegen Ärztebriefe und Gutachten. Der 57-Jährige ist in psychiatrischer und intensiver psychotherapeutischer Behandlung, braucht Medikamente, um sein Leben zu meistern. Schon mehrmals benötigte er stationäre Hilfe. Immer wieder ist er dienstunfähig, blockieren ihn Panikattacken.

122 Wochen, das sind zwei Jahre. Eine unvorstellbar lange Zeit für ein Kind. Die Leidensgeschichte begann 1967, als Albert Waidele drei Jahre alt war, in einem Kinderkrankenhaus in Berchtesgaden, der Kinderheilstätte Felicitas. Dorthin kam Waidele wegen seines schweren Asthmas, an dem er noch heute leidet. „Ich wurde von meinen Eltern ohne Verabschiedung da gelassen“, berichtet er in der Verhandlung vor dem Sozialgericht. Die Eltern taten, was ihnen geraten wurde. So waren die die kindliche Psyche missachtenden Regeln und Empfehlungen damals. Seine Eltern stellten sie nicht in Frage.

Für den Dreijährigen war dieser abrupte Abschied der Abbruch aller Bindungen und allen Halts, den ein Kind seines Alters braucht. „Ich durfte nicht besucht werden“, berichtet er weiter. In diesem Verlassenheitsgefühl werden dem Kind dann auch noch unter kurzer Rauschnarkose die Polypen entfernt. Ohne elterlichen Beistand oder Trost. Das potenzierte das Gefühl, von allem Bezugspersonen im Stich gelassen worden zu sein. Er erlebt das noch weitere zwölf Mal bei den weiteren Kuren.

Existenzangst in der Kur

Was Albert Waidele widerfahren ist, bezeichnet der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut Arne Burchartz als Existenzangst. Bindung sei ein elementares Bedürfnis des Menschen. Für Burchartz steht außer Frage, dass solche schweren Eingriffe in die kindliche Entwicklung nachhaltig auf die Betroffenen wirken. „Selbst nach Jahrzehnten merkt man noch, was das für tiefe Erschütterungen im Seelenleben und der Persönlichkeit hinterlassen hat“, ordnet der Experte solche Erlebnisse ein.

Als Waideles Eltern ihren Sohn nach Ende der Kur abholen, spricht er erst einmal nicht mit ihnen, erkennt sie offenbar gar nicht wieder, wie ihm sein Mutter später erzählt.

Von da an gehört die alljährliche Verschickung in Kur wie Weihnachten oder Ostern zu den immer wiederkehrenden Erlebnissen in Albert Waideles Leben. Immer wieder erlebt er den Schock des Abschieds und wie das Leben seiner Familie weitergeht – und er weg muss. Das Gefühl, nicht dazuzugehören, immer daneben zu stehen, begleitet ihn bis heute. Lange vor seinem Prozess hat er es einmal so beschrieben: „Wenn jemand stirbt, dann denkt man doch auch, die Zeit müsse für alle anhalten. Genauso war dieses Gefühl.“ Sein dominierendes Lebensgefühl, so sagt er das auch in Gerichtssaal in Heilbronn: „Ich bin allein und hilflos in einer fremden, feindlichen Welt“. Das Überleben kostet Waidele heute alle Kraft. Manchmal auch mehr Kraft, als er eigentlich hat.

Es ging um Unterwerfung

Die dritte Kammer des Sozialgerichts Heilbronn unter Vorsitz von Daniela Schorr und den zwei ehrenamtlichen Beisitzern lässt Waidele viel Zeit, von dem, was ihm das Leben bis heute so sehr beschwert, ausführlich zu erzählen. Waidele berichtete dem Gericht, wie er versuchte, in den vielen Kuren, die folgten, durch Anpassung zu überleben. Ein Muster, das er weiter lebt. Bei der Arbeit hat er, wie er sagt, „immer die unliebsamen Aufgaben“ übernommen. Er setzt immer noch einen drauf, ist Perfektionist, arbeitet bis zur Erschöpfung. Seine Therapeutin sagt, er habe jahrelang über seine Verhältnisse gelebt und überkompensiert. Nur so, glaubt er, überleben zu können.

Sein Erleben und Überleben von damals bringt er heute in eine einfache Formel: „Es ging um Unterwerfung.“ Den Strafenkatalog, den der Kinderarzt Hans Kleinschmidt für die Kinderkur niedergeschrieben hat und der in einem Kurheimverzeichnis von 1964 nachzulesen ist, erlebt Waidele am eigenen Leib. Im Mittelpunkt aller Strafen steht der Entzug von Zuneigung und die Absicht, Kinder dem Spott anderer auszusetzen.

Bis heute meidet Albert Waidele die Nähe zu anderen Menschen, macht viel mit sich selbst aus. Darunter leiden besonders seine Frau und seine Kinder. Das weiß er auch, aber sagt: „Ich kann das Gefühl der Verbundenheit nicht aufrecht erhalten.“ So gehe es ihm auch bei Freundschaften.

Oft hat er dann ein schlechtes Gewissen und fühlt sich emotional wie betäubt. Seine Angst: Eigentlich entspannte Situationen könnten in bedrohliche umschlagen. Wie damals. „Der Soundtrack meines Lebens ist die Musik des Weißen Hais“, sagt er.

Seit 37 Jahren sucht er Hilfe

Es kostet Waidele viel Kraft, von dem Kind, das er einmal war, und seinen Erlebnissen zu erzählen. Das merken auch die Richterin und ihre Kollegen. Seine Stellungnahme hat Waidele gut vorbereitet, er hat sich Notizen gemacht. Seine Frau begleitet ihn. Als stiller Beistand. Heute soll er nicht alleine sein, nicht mutterseelenallein, wie er sich oft fühlt. Er erlebt, wie ihm „das Gericht richtig zuhört“ und ihm die Zeit gibt, die er braucht. „Das war gut“, sagt er, als er persönlich in eigener Sache zu Wort kommt.

Es hat Jahrzehnte gebraucht, bis seine Traumatisierung auch seine Behandelnden in Zusammenhang mit seiner Verschickung gestellt haben, obwohl seine Kuren immer wieder Thema waren. Vollends klar, woran er leidet, wird Albert Waidele durch die regelmäßige Begegnung mit anderen Betroffenen im Rahmen der Selbsthilfegruppe des Vereins Aufarbeitung Kinderverschickung Baden-Württemberg. Hätte er sein Schicksal nicht selbst in die Hand genommen, wer weiß, wo er heute stünde. Seit 37 Jahren sucht er Hilfe und Unterstützung.

In seiner Klage hat Waideles Anwalt geschrieben, die seelische Störung seines Mandanten sei nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Es liege „das Vollbild einer posttraumatischen Belastung als frühkindliches Entwicklungstrauma“ vor. Das Gericht hat schließlich einen Vergleich vorgeschlagen, den Waidele und die Vertreterin der Landesversorgungsanstalt annehmen. Damit wird, was vor dem Heilbronner Sozialgericht möglicherweise beispielhaft für andere Betroffene erörtert worden ist, mangels Urteil nicht in die juristische Fachliteratur eingehen. Von Bedeutung ist es dennoch, weil es Betroffene ermutigen wird.

Vergleich vor Gericht

Das Gericht legte seinem Vorschlag des Vergleichs Waideles Darlegung zugrunde, erklärt Claudia Toberer, die Sprecherin des Heilbronner Sozialgerichts. Es habe Albert Waideles Schilderungen über seine Traumatisierung dabei jedoch nicht inhaltlich nachgeprüft. Das sei im Schwerbehindertenrecht nicht entscheidend. Es gehe lediglich darum festzustellen, wie groß die Einschränkung des Klägers im Alltag sei. Das ist der Wermutstropfen dieser Entscheidung. Aber für das Gericht stehe außer Frage, dass Albert Waidele wirklich leide, erklärt Toberer.

Waidele bekommt die Einstufung in einen Grad der Behinderung von 50. Damit kann er Altersteilzeit beantragen und mit den ihm zur Verfügung stehenden Kräften bis zu Pension arbeiten, wie er hofft. „Ich war mit meinem Grundanliegen erfolgreich.“ Nüchterner kann man es nicht ausdrücken.

Aufarbeitung

Verein
Den Verein Aufarbeitung Kinderverschickungen Baden-Württemberg e.V. gibt es seit Oktober 2020. Er will Ansprechpartner für Menschen sein, die in Baden-Württemberg leben, und von hier als Kind verschickt oder aus anderen Bundesländern nach Baden-Württemberg in Kur verschickt wurden. Ebenso aber auch für Menschen, die in Kindererholungsheimen gearbeitet haben. Weitere Infos unter www.verschickungsheime-bw.de

Zeitzeugenarchiv
Im Moment baut der Verein ein Zeitzeugenarchiv auf und sammelt dafür Dokumente und auch Lebensberichte.

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