Im Juni sind die Tiere besonders aktiv. Die Folgeschäden von Marderbissen sind nicht immer von den Kfz-Versicherungen abgedeckt.

Stuttgart - Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden jedes Jahr mehr als 200 000 Marderschäden von den Versicherern reguliert. Im Juni ist Paarungszeit für die Nager und die Männchen sind besonders aufgeregt – und dementsprechend aktiv. Ist das Auto teil- oder vollkaskoversichert, so sind die Autofahrer wenigstens finanziell „nicht gebissen“.

 

Einige Tarife der Kfz-Versicherer decken aber nur direkte Marderschäden ab, ersetzen also nur die beschädigten Teile. Andere umfassen auch die Folgeschäden. Dann wird also auch in den Fällen gezahlt, in denen zerbissene Zündkabel den Katalysator lahmlegt haben, undichte Kühlschläuche zu Motorüberhitzung oder kaputte Gummimanschetten zu Schäden an den Antriebs- oder Achsgelenken führten.

Kostspielige Folgen

Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen werden. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Und solche Folgen sind die eigentlich kostspieligen. Es gibt Versicherer, die solche Schäden bis zu einem gewissen Höchstsatz mit abdecken. Autobesitzer sollten bei der Kfz-Versicherung nachfragen.

Zu diesem Thema sind auch immer wieder die Gerichte gefragt. So zum Beispiel das Amtsgericht Mannheim. Dort wurde es nach einem Marderbiss erforderlich, dass nicht nur Kabel, sondern auch ein damit verbundenes Teil auszutauschen war. Die Kfz-Teilkaskoversicherung des Autobesitzers weigerte sich, die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen – vergeblich.

Sinn und Unsinn von Marder-Abwehranlagen

Selbst wenn in den Versicherungsbedingungen „Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sei der Schaden zu regulieren. In dem konkreten Fall ging es um die mit den Kabeln fest verbundene Lambdasonde, die in der Reparaturwerkstatt mit ausgetauscht wurde.

Das Amtsgericht verurteilte den Versicherer zur Übernahme der entstandenen Kosten in Höhe von 650 Euro. Es habe sich eindeutig um „Kosten der unmittelbaren Schadenbeseitigung“ gehandelt, da bauarttechnisch keine andere Lösung möglich war.

Dann gab es noch den Gebrauchtwagenhändler, der einen – ordnungsgemäß reparierten – Marderbiss einem Kunden gegenüber beim Verkauf des Fahrzeugs nicht erwähnte. Der Kunde erfuhr später davon und beabsichtigte, den Kauf rückgängig zu machen. Vergeblich.

Das Landgericht Aschaffenburg setzte sogar noch eins drauf: Eine eingebaute „Marder-Abwehranlage“ spreche nicht automatisch dafür, dass es schon einmal einen Marderschaden gegeben haben könnte. Beinahe im Gegenteil – weil die Anlage ja vielleicht vorsorglich angebracht worden war.

Police inklusive

Ganz clever wollte allerdings ein Versicherter in Berlin sein, der zwar keinen Marder hatte, jedoch die Folgeschäden durch Marderbisse in seiner Police inklusive. Er versuchte, aus dieser Klausel abzuleiten, dass der Versicherer auch den Folgeschaden am Motorsteuergerät zu regulieren habe, der durch einen Brand nach einem Kurzschluss entstanden war.

Diesen brauchte die Versicherung jedenfalls nicht zu begleichen. Nur die Schäden an der Verkabelung musste sie übernehmen. In diesem Punkt seien die Versicherungsbedingungen in Ordnung, so das Amtsgericht Berlin-Mitte.