Seit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Rechtsschutzversicherer für viele Klagen ihrer Kunden zahlen müssen, haben sich die Angebote verschlechtert. Die Stiftung Warentest hat aktuell 54 Versicherungen bewertet und erklärt, worauf Verbrauchter bei Abschluss achten müssen.

Berlin - Seit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Rechtsschutzversicherer für viele Klagen ihrer Kunden zahlen müssen, haben sich die Angebote verschlechtert. Die Stiftung Warentest hat aktuell 54 Versicherungen bewertet und erklärt, worauf Verbrauchter bei Abschluss achten müssen.

 
Wie wichtig ist es, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?
Nach Ansicht von Verbraucherschützern wie der Stiftung Warentest gehört die Rechtsschutzversicherung nicht zu den Policen, die jeder besitzen sollte – wie etwa die Privathaftpflicht- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Aber sie ist durchaus sinnvoll“, sagt Michael Sittig, Redakteur der Zeitschrift „Finanztest“, die sich in der aktuellen Ausgabe dem Thema gewidmet hat. Denn oft kann es passieren, dass man unverschuldet in Rechtsstreitigkeiten gerät. „Der Klassiker: Der Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter loswerden und kündigt“, sagt Sittig. Da sei es hilfreich, sich wehren zu können, ohne Angst vor drohenden Gerichts- und Anwaltskosten – selbst wenn der Rechtsstreit am Ende gewonnen wird. Denn beim Arbeitsrecht gilt: Die Anwaltskosten haben in der ersten Instanz stets beide Parteien zu tragen.
Auch für Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, ist ein Rechtsschutz oft vonnöten: „Es sind uns viele Klagen von Personen bekannt, die berufsunfähig geworden sind, und nun Ärger mit dem Versicherer haben, weil dieser die Rente nicht oder nicht in der gewünschten Höhe auszahlen möchte“, sagt Sittig. Erfahrungsgemäß können solche Rechtsstreitigkeiten über zwei Instanzen geführt werden, was zu hohen Kosten führen kann. Probleme kann es allerdings geben, wenn Berufsunfähigkeits- und Rechtssschutzpolice vom gleichen Anbietern stammen.
Was deckt die Versicherung in der Regel ab?
Ein guter Versicherungsschutz zeichnet sich natürlich dadurch aus, dass er in möglichst vielen Lebenslagen Rechtsschutz bietet, heißt es bei der Stiftung Warentest. Sie hat im aktuellen Heft „Finanztest“ (8/2017) 54 Versicherungen überprüft – und festgestellt, dass in allen Policen etwa ein Vertragsrechtschutz enthalten ist, ebenso wird bei Streitfällen in puncto Steuerrecht, Strafrecht und bei Schadensersatzforderungen geholfen. Zu diesem Basispaket gibt es dann noch Bausteine, die hinzugebucht werden können, sagt „Finanztest“-Redakteur Sittig. Beispielsweise gibt es den Zusatzbaustein „Miete“, mit dem Nachbarschaftsstreitigkeiten abgedeckt werden. So bietet der Versicherer WGV, ein gut benotetes Versicherungspaket für 244 Euro pro Jahr an. Will man sich für den Fall von Mietstreitigkeiten zusätzlich absichern, kostet das 47 Euro im Jahr extra. Auch den Rechtsschutz in Sachen Arbeitsrecht gibt es nur in Kombination mit dem Basispaket.
Wo sind die Lücken?
Auch wenn die Versicherer mit „Rundum-Sorglos-Tarifen“ oder „360-Grad-Tarifen“ locken, sollte man genau hinsehen, warnt Sittig. „Gerade bei Rechtsschutzversicherungen gibt es viele Ausschlüsse.“ Dementsprechend hat Warentest von den geprüften 54 Tarifen auch nur 14 für „gut“ befunden. Zwar gehört der Basisschutz bei allen dazu – aber selbst dieser sei nie lückenlos, sagt Sittig. „Keine Versicherung bietet in allen Lebenslagen Schutz – auch wenn die Versicherten davon ausgehen.“
Worauf muss man beim Abschluss achten?
Grundsätzlich ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro abzuschließen, heißt es bei der Stiftung Warentest. „Ohne diese verteuert sich der Jahresbeitrag oft um mehr als 100 Euro.“ Als beste Rechtsschutzpakete für Privates, Beruf und Verkehr nennen die Warentester den Tarif PBV Best der Allianz, den Tarif Premium von DAS/Ergo sowie den Tarif PBV Optimal der WGV. Diese Angebote gewähren beispielsweise bei einem Streit mit dem Finanzamt im vorgerichtlichen Einspruchsverfahren Rechtschutz. Ebenfalls als Plus wurde von Stiftung Warentest gewertet, wenn nach Vertragsabschluss der Versicherungsschutz sofort in Kraft tritt – ohne Wartezeiten.
Wie gut sind die neuen Verträge?
Grundsätzlich sollten Versicherte die Bedingungen der Police alle drei Jahre prüfen. „Gerade jetzt haben sich die Angebote eher verschlechtert“, sagt Sittig. So haben die Warentester bei ihrem vergangenen Test im Jahr 2014 noch 22 Tarife für gut befunden. Jetzt sind es nur noch 14. Der Rat von Sittig lautet daher: Wer einen guten Tarif besitzt, sollte lieber nicht wechseln – auch wenn der Versicherer mit Zusatzleistungen wirbt wie beispielsweise mit einer Kostenerstattung bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung. „Wichtiger ist, dass man in den Kerngebieten abgesichert ist und der Anwalt sowie die Gerichtskosten bezahlt werden.“
Was tun, wenn der Versicherer kündigt?
Bei einer Leserumfrage hat die Redaktion von „Finanztest“ festgestellt, dass viele Verträge mit Rechtsschutzversicherungen von den Versicherern gekündigt worden sind. „Vielen ist nicht bekannt, dass Versicherer nicht nur im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung den Vertrag aufheben können – nämlich dann, wenn der Kunde innerhalb von zwölf Monaten zwei Schäden meldet“, sagt Sittig. Auch eine ordentliche Kündigung ist möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Und spätestens dann muss sich der Kunde um einen neuen Rechtschutz bemühen.
Infos zum Thema Rechtschutz samt der Liste mit den bewerteten Versicherungen gibt es im aktuellen Heft „Finanztest“ (8/2017) und im Netz: test.de/rechtsschutz

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.internetkriminalitaet-sicher-gegen-datenklau.fe78c127-6333-4eae-9254-1f88b3eb70c4.html