Weil Heilpraktiker keine Kassenzulassung haben, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für diese Behandlungen nichts. Doch lohnt es sich, deswegen eine private Zusatzversicherung abzuschließen? Die Stiftung Warentest hat 59 Tarife geprüft.

Stuttgart - Bei Erkältungen, Magenbeschwerden oder Kopfschmerzengreifen viele Deutsche zu homöopathischen Arzneimitteln.

 
Welche Kosten können bei Homöopathie oder naturheilkundlichen Verfahren entstehen?
Wer sich regelmäßig von Heilpraktikern behandeln lässt, weiß: Die Kosten für eine solche Behandlung können unterschiedlich ausfallen. Teils wird zwar auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker verwiesen, das von den Heilpraktikerverbänden erstellt worden ist. Aber Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Bremen und die Stiftung Warentest warnen: Dieses Gebührenverzeichnis ist rechtlich nicht bindend. Das kann Vor- und Nachteile haben: Letztlich liegen so die Behandlungskosten im Ermessen des Heilpraktikers, heißt es etwa bei der Verbraucherzentrale. Der Vorteil ist: Der Patient kann durch Verhandlung auf die Kosten Einfluss nehmen. Wird keine Vergütung vereinbart, so gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als übliche Vergütung im Sinne von § 612 Absatz 2 BGB. Als Grenze für einen angemessenen Preis wird oft der zwei- oder dreifache Satz einer vergleichbaren Leistung der Gebührenordnung der Ärzte angesehen.
Wer trägt die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung?
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung häufig. Je nach vertraglicher Vereinbarung werden jedoch nicht in jedem Fall alle Kosten übernommen, weshalb man vor einer Behandlung Rücksprache mit seinem Versicherer halten sollte, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten so gut wie nie. Daher kann sich für gesetzlich Versicherte, die sich regelmäßig von Heilpraktikern behandeln lassen und teure Verfahren wählen, eine sogenannte Ergänzungsversicherung lohnen. In ihrem aktuellen Heft „Finanztest“ (5/2017) hat die Stiftung Warentest 59 dieser privaten Zusatzversicherungen untersucht. „Wir haben uns für die Tarife entschieden, die mindestens eine Behandlung seitens eines Heilpraktikers oder ein naturheilkundliches Verfahren durch einen Arzt erstatten “, sagt Alisa Kostenow von „Finanztest“. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Angebote hat gute Heilpraktikerleistungen. Am besten schneiden die teuren Tarife Debeka EAplus und Universa Uni-medA Exclusiv ab, gute Heilpraktikerleistungen gibt es auch bei den günstigeren Tarifen von Axa Med, LVM EG-Komfort und Württembergische NH.
Welche Kosten werden von solchen Zusatzpolicen übernommen?
Die gesamte Rechnung des Heilpraktikers wird in den allerwenigsten Fällen übernommen. „Meistens ist es ein prozentualer Anteil, der von den Versicherungen erstattet wird“, sagt Alisa Kostenow von der Stiftung Warentest. So gibt es Tarife, die beispielsweise geregelt haben, dass 80 Prozent der Rechnung übernommen werden, höchstens aber 1800 Euro in einem Jahr oder in zwei Jahren. Wichtig hier zu wissen ist, dass sich diese Zuschüsse oft nur auf den Teil der Rechnung beziehen, die der Heilpraktiker gemäß dem GebüH abrechnet. „Honoraranteile, die der Heilpraktiker darüber hinaus abrechnet, werden nicht erstattet.“
Für wen lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Nach Einschätzung der Stiftung Warentest ist eine Ergänzungsversicherung grundsätzlich nur sinnvoll, wenn man sich regelmäßig von einem Heilpraktiker behandeln lässt und diese Verfahren besonders ins Geld gehen. Auch das Alter spielt eine Rolle, sagt Kostenow: „Es gibt Tarife, bei denen sich der Beitrag danach richtet, wie alt der Kunde beim Eintritt in die Versicherung war.“ So zahlt der Modellkunde in „Finanztest“ bei Eintritt mit 43 Jahren bei der Debeka 50 Euro im Monat – und das auch weiterhin. Andere Versicherungen wiederum ändern ihre Beiträge je nach Alter des Kunden im Vertragsverlauf. Bei der Debeka zahlt der Modellkunde mit 58 Jahren 47 Euro, mit 73 Jahren nur noch 45 Euro pro Monat. Für Kinder wiederum lohnt sich eine Police schon bei wenigen Behandlungen.
Wie sieht es bei Versicherten mit Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten aus?
„Mit einem Risikozuschlag muss in solchen Fällen gerechnet werden“, sagt Kostenow. Wer sich versichern lassen will, muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten – und sollte dabei ehrlich sein. „Ansonsten kann der Versicherer im schlechtesten Fall von seinem Vertrag zurücktreten – und seine erbrachten Leistungen sogar rückwirkend bis zu zehn Jahre zurückverlangen.“
Viele Policen steuern auch Zusatzleistungen für Brillen oder Zahnersatz bei. Ist das sinnvoll?
Die meisten Tarife gibt es als Paket mit Extras wie Zuschüssen für Zahnersatz, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen. „Wer das möchte, für den kann sich ein solcher Rundum-Schutz durchaus lohnen“, sagt Alisa Kostenow von der Stiftung Warentest. Allerdings stellt sie auch klar: „Es gibt kein Paket, in dem alle Leistungen gleich gut sind.“ Hier gilt es, die Paket-Tarife und -Leistungen mit denen von reinen Zusatzversicherungen für Zähne oder für Brillenzu vergleichen.