Der Prozess um eine Messerattacke einer Frau auf ihren Freund hat ein ungewöhnliches Ende genommen: Im Gerichtssaal machte der 40-Jährige, der den Angriff nur knapp überlebte, der Täterin einen Heiratsantrag.

Bonn - Heiratsantrag und Versöhnung noch im Gerichtssaal: Ein Strafprozess um einen lebensgefährlichen Messerstich ist in Bonn mit einer Umarmung sowie der gemeinsamen Heimfahrt von Täterin und Opfer zu Ende gegangen. Das Schwurgericht hatte am Dienstag eine 33-jährige Frau aus Mechernich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Bonner Richter hoben nach dem Urteil aber überraschend den Haftbefehl für die Mutter von zwei Kindern auf. So konnte die Frau mit dem Vater eines gemeinsamen Kindes zusammen das Gerichtsgebäude verlassen. Ob sie gegen die Strafe in Berufung gehen wird und wann sie ihre Haft letztlich antreten muss, war zunächst nicht bekannt.

 

Laut Urteil hatte die Frau am Abend des 13. Dezembers 2019 ihren Lebensgefährten mit einem kräftigen Messerstich in die Brust töten wollen. Der Mann überlebte knapp. Im Prozess hatte der 40-Jährige überraschend die Zeugenaussage verweigert und stattdessen der Angeklagten einen Heiratsantrag gemacht: „Ich liebe sie und werde sie - wenn sie wieder freikommt - heiraten.“ Auch die Angeklagte hatte ihre Liebe in dem Prozess beteuert und sich beim Verlobten für die schreckliche Tat entschuldigt. An jenem Abend sei sie verzweifelt gewesen, weil er mit zwei Kumpels auf Sauftour gegangen sei und dafür das ganze Weihnachtsgeld - rund 200 Euro - eingesteckt habe.

Auch sie selber hatte den Angaben zufolge exzessiv Alkohol getrunken - und seine Klamotten auf die Straße geworfen. Laut Gutachter war die 33-Jährige bei der Tat vermindert schuldfähig. Auch wenn der 40-Jährige kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe, so sei „doch ein großes Unrecht geschehen, das geahndet werden müsse“, hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei nur Zufall, dass der Verlobte überlebt habe. Nach diesem Stich hätte er, wenn er nicht schnelle Hilfe bekommen hätte, auch tot sein können. Im Urteil steht wörtlich: „Folglich ist es auch nur ein Zufall, dass es noch zur Liebeserklärung und zu einem glücklichen Ende gekommen ist.“