Der Landeshauptstadt wird vorgeworfen, sie setze sich nicht so für Flüchtlinge vom Mittelmeer ein, wie sie es versprochen habe. Die Stadtverwaltung verteidigt sich vor allem mit Hinweisen auf die Rechtslage.

Stuttgart - Gibt die Landeshauptstadt nur vor, dass sie ein „sicherer Hafen“ für im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge sein will, aber in Wirklichkeit drückt sie sich um die Aufnahme? Das hat die Initiative Seebrücke der Stadt vorgeworfen – doch die Stadtverwaltung will das so nicht stehen lassen.

 

Jonas Gutknecht von der Stuttgarter Gruppe der Seebrücke erinnerte bei einer Demo an den Beschluss im Rathaus von April 2020 und sagte: „Mit der Zeit mussten wir feststellen, dass sich niemand für diesen Beschluss interessierte.“ Bisher seien dem Beschluss keine nennenswerten Handlungen gefolgt. „Stuttgart hat bis heute keine konkreten Zahlen genannt, wie viel Geflüchtete über das Kontingent hinaus aufgenommen werden sollen.“ Die Stadt habe sich noch nicht einmal auf der eigenen Website als sicherer Hafen zu erkennen gegeben.

Stadt: Möglichkeiten der Kommunen sind begrenzt

Die Stadtverwaltung widerspricht auf Nachfrage. Stuttgart könne zwar, wie geschehen, den Willen erklären, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen, bis eine europäische Lösung für die Aufnahme, Rückführung oder Integration gefunden ist. Die Landeshauptstadt stehe auch weiter zu ihrem Beitritt am 9. April 2020 und zu der Zusage, für aus Seenot Gerettete eine sichere Unterbringung und Begleitung zu gewährleisten, „und dies über den Verteilschlüssel hinaus“. Dazu stünden Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Personal der freien Träger zur Betreuung zur Verfügung. Es gebe aber rechtliche Probleme.

Kommunen dürften außerhalb von Verteilungsquoten keine Geflüchteten aufnehmen. Grundsätzlich seien der Bund und vereinzelt die Länder zuständig, konkrete Aufnahmezusagen für Geflüchtete aus Drittstaaten abzugeben. In der Regel werde dies über Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie verschiedene Kontingentzusagen geregelt. Laut baden-württembergischem Innenministerium seien momentan auf Bundes- und Landesebene keine Aufnahmen im Rahmen von Resettlement-Programmen geplant. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass Ein- und Ausreisen wegen der Corona-Pandemie nicht möglich seien, erklärte das städtische Sozialamt.

14 Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen

Außerdem: Das Instrument des Resettlement-Verfahrens greife bisher nicht, da es auf bereits vom UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR anerkannte Flüchtlinge ausgerichtet sei. Die im Mittelmeer geretteten Menschen hätten oft keine Papier bei sich, ihre Identität könne nicht festgestellt werden. Sie hätten keinen Aufenthaltstitel für das Aufnahmeland. Alternativ müsse man daher auch über Lösungen innerhalb der Dublin-Verordnung nachdenken. Demnach muss der EU-Staat einen Asylantrag prüfen, in dem der Flüchtling erstmals das EU-Gebiet betrat. Eine Änderung könne nur auf politischer und gesetzgebender Ebene erfolgen. Kommunen hätten darauf keinen unmittelbaren Einfluss.

Die Stadtverwaltung führt zur Entlastung auch etwas anderes ins Feld: Aus dem im Herbst 2020 vereinbarten Sonderkontingent Griechenland habe Stuttgart bisher 14 Personen (drei Familien) regulär über die Verteilquote aufgenommen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Unbegleitete Minderjährige seien Stuttgart bisher nicht zugeteilt worden.