Weil Gangolf Stocker als Versammlungsleiter gegen Auflagen verstoßen hat, muss sich der Projektgegner vor dem Amtsgericht verantworten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Eigentlich ist die Staatsanwältin ganz gut auf den Gangolf Stocker zu sprechen gewesen, der sich seit 1995 gegen Stuttgart 21 einsetzt. "Ein redlicher Mann, der großen Einsatz für eine uneigennützige Sache zeigt", sagte sie über den 67-Jährigen, der im vergangenen Jahr bei zahlreichen Demonstrationen gegen das Projekt als Versammlungsleiter fungierte.

 

Durch diverse Verstöße gegen das Versammlungsgesetz während der Demos hatte sich Stocker eine Reihe von Strafanzeigen eingehandelt - dafür hatte die Staatsanwältin kein Verständnis. Zwei davon wurden am Montag mit einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro geahndet. Dazu zählte, dass bei einer Großdemo im Oktober nicht ausreichend Ordner eingeteilt gewesen sein sollen - die Stadt verlangt pro 50 Demoteilnehmer einen. Wegen der zu wenigen Ordner hätten Protestierer das Versammlungsgelände verlassen, deswegen musste die Polizei die Heilbronner Straße und den Arnulf-Klett-Platz sperren.

Stocker will Berufung einlegen

Am Montag zuvor hatte eine Anti-Atomkraft-Bürgerinitiative aus dem Wendland die Stuttgarter unterstützen wollen. Sie kamen mit drei Traktoren, die auf einem Tieflader standen. Stocker wurde vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, dass die Fahrzeuge den Park verließen, obwohl sie nicht für die Demo zugelassen waren. Gangolf Stocker will gegen das Urteil Berufung am Landgericht einlegen.