Die Gesetze sind eindeutig: In ein Gewerbegebiet sollen keine Wohnungen und soziale Einrichtungen. Nach dem Spruch der Verwaltungsrichter muss der Landrat neu planen und hofft auf politische Änderungen beim Baurecht.

Die Gesetze sind eindeutig: In ein Gewerbegebiet sollen keine Wohnungen und soziale Einrichtungen. Nach dem Spruch der Verwaltungsrichter muss der Landrat neu planen und hofft auf politische Änderungen beim Baurecht.

 

Karlsruhe - Flüchtlinge in Karlsbad müssen demnächst in Container umziehen, weil ihre jetzige Unterkunft gegen das Baurecht verstößt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg gegen die Asylbewerberunterkunft in einem ehemaligen Hotel im Ortsteil Ittersbach komme nicht unerwartet, auch wenn sich der Landkreis Karlsruhe eine andere Entscheidung gewünscht hätte, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Landratsamts.

Der VGH hatte am Dienstagabend in Mannheim entschieden, dass die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber nur bis zum 14. November zulässig ist. Die Richter bestätigten damit die Feststellung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass die Unterkunft für Asylbewerber „eine in einem Gewerbegebiet unzulässige wohnähnliche Nutzung“ darstelle.

Auch soziale Einrichtungen dürften nur dann in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zugelassen werden, wenn „sie im Einzelfall mit dem Typus eines Gewerbegebietes, das vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben diene, vereinbar sein müssten“. Das sei bei der wohnähnlichen Nutzung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber nicht der Fall. In Gang gebracht wurde das Verfahren von der Klage eines Anwohners.

In dem Gebäude befinden sich zurzeit 120 Asylbewerber

Zurzeit befinden sich in dem Gebäude aufgrund einer provisorischen Regelung 120 Asylbewerber. Längerfristig sollten dort 200 Plätze eingerichtet werden. Der Landrat des Landkreises Karlsruhe, Christoph Schnaudigel (CDU), hatte bereits nach dem Urteil der Vorinstanz im August angekündigt, dass für den Fall einer Bestätigung durch den VGH eine Unterbringung in Containern vorbereitet werde. Die Grenze zwischen Gewerbe- und Mischgebiet verläuft direkt an dem ehemaligen Hotel.

„Dann werden wir mobile Wohneinheiten im Mischgebiet einrichten und die Sozial- und Verwaltungsräume ins Hotel legen“, sagte Schnaudigel im August und fügte hinzu: „Wenn das die Rechtslage gebietet, wäre das wirklich absurd.“ Ein Sprecher des Landratsamts sagte am Mittwoch, bis zur Lieferung und Aufstellung der Wohncontainer könne auch die kurzfristige Belegung einer Turnhalle nicht ausgeschlossen werden.

Der Landkreis hofft außerdem darauf, dass die Landesregierung auf Bundesebene eine asylfreundliche Änderung des Baurechts erreichen kann. Außerdem will das Landratsamt mit der Gemeinde Karlsbad über eine mögliche Änderung des Bebauungsplans beraten. Bereits im Juli hatten Stuttgarter Verwaltungsrichter die Nutzung eines ehemaligen Lehrlingsheims in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) zur Unterbringung von Flüchtlingen aus dem gleichen Grund für unzulässig erklärt.