Sebastian Edathy muss wegen seiner Verstöße gegen SPD-Grundwerte die Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen. Dagegen will er sich wehren.

Hannover - Sebastian Edathy muss die SPD nicht verlassen, seine Parteimitgliedschaft soll aber drei Jahre ruhen: Wegen der Vorwürfe um den Besitz kinderpornografischer Fotos und Videos darf der frühere Bundestagsabgeordnete bis 2018 nicht mehr aktiv am Parteileben teilnehmen. Die Parteispitze hatte den Ausschluss Edathys aus der SPD beantragt, dafür sah die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover am Montag aber keine ausreichende Grundlage. Edathy will gegen die Sanktionen Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen.

 

Für einen Ausschluss hätte Edathy ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. „Ein erheblicher Verstoß mit schwerem Schaden war schwer festzustellen“, sagte der Vorsitzende der Schiedskommission, der frühere Richter Jürgen Dietze.

Edathy warf dem Gremium vor, die Sanktionen allein aus Rücksicht auf die Parteispitze verhängt zu haben. „Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen“, erklärte Edathy am Abend über Facebook. Die Gründe habe die Kommission stringent dargelegt.

"Ich akzeptiere das nicht"

„Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen.“ Es bestehe daher der Eindruck, „dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen. Das halte ich politisch für nachvollziehbar. Ich akzeptiere das aber nicht.“

Die SPD-Spitze in Berlin äußerte sich zurückhaltend zur Entscheidung des Bezirks Hannover. Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte: „Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen werden.“

Das parteiinterne Ordnungsverfahren gegen den 45-Jährigen war auf Antrag der Berliner SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, bis zum Ende des Strafverfahrens am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden.

Das Gericht hatte das Strafverfahren gegen Edathy Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Edathy ist damit nicht vorbestraft. Er hatte zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben und ein moralisches Fehlverhalten eingestanden.

„Unser Antragsgegner Sebastian Edathy war straflos und schuldlos“, sagte der Vorsitzende der Schiedskommission, Dietze. Ein besonderes Problem sei die Tatsache gewesen, dass der Kommission die von Edathy heruntergeladenen Bilder nicht zur Begutachtung vorlagen. Es habe außerdem in den Medien Vorverurteilungen gegeben.