Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann wegen Nötigung und versuchter Entziehung Minderjähriger verurteilt. Er bleibt auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung, denn es bestehe eine hohe Gefahr für gravierende Taten.

Stuttgart - Wegen Nötigung und versuchter Entziehung Minderjähriger hat die 2. Jugendschutzkammer des Landgerichts Stuttgart einen 50-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zudem wird er unbefristet in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Der Mann hatte im Sommer versucht, ein achtjähriges Mädchen auf offener Straße zu entführen und sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Das couragierte Eingreifen einer Passantin verhinderte das Vorhaben jedoch.