Versuchter Mord in Steinenbronn Siebeneinhalb Jahre Haft für Schüsse durchs Fenster

, aktualisiert am 27.10.2025 - 15:17 Uhr
Der Angeklagte schoss mit einer Waffe auf das Opfer. Foto: Friso Gentsch/dpa

Mit einem Revolver hat ein 28-Jähriger in Steinenbronn auf einen Bekannten geschossen, davon ist das Stuttgarter Landgericht überzeugt. Und es gibt noch weitere Opfer des 28-Jährigen.

Nach acht Verhandlungstagen seit Mitte August hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart einen 28-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren plädiert, die Verteidigung eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung für ausreichend erachtet.

 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte von einem Bekannten 30 000 Euro aus Drogengeschäften eintreiben wollte und am 25. Februar vergangenen Jahres eine entsprechende Nachricht an dessen Freundin geschickt hatte. Zudem habe er zusammen mit zwei Komplizen das Wohnhaus des Mannes in Steinenbronn am gleichen Abend ausgekundschaftet. Drei Tage später habe er sich wiederum mit zwei Freunden gegen 23.15 Uhr am Abend auf dessen Terrasse geschlichen. Dieser habe ein Online-Spiel mit einem Freund gespielt und plötzlich auf seinen Bildschirm Bilder von einer Kamera auf seiner Terrasse übertragen bekommen.

Der Angeklagte schoss zweimal durch das Fenster

Er sei dann ins Nebenzimmer gegangen und habe die Rollläden etwas hochgezogen. In diesem Augenblick habe der Angeklagte zwei Schüsse aus einem Revolver auf ihn abgegeben. Da die Tür aus einer Schallschutzverglasung bestand, wurde der Mann, der sich sofort weggedreht hatte, nur oberflächlich an der rechten Seite verletzt. Das zweite Projektil blieb im Zwischenraum der Fensterscheiben stecken. „Die Verletzungen waren nicht konkret lebensgefährlich. Wären es aber normale Fensterscheiben gewesen, wäre das Projektil fast 19 Zentimeter tief in den Körper eingedrungen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti.

Der Einlassung des Angeklagten, er habe dem Mann nur einen Schreck einjagen wollen und habe von der Schallschutzverglasung gewusst, schenkten die Richter keinen Glauben. „Wenn das so gewesen wäre, hätte er nicht drei Tage vorher die Örtlichkeiten auskundschaften müssen“, erklärte Lamberti. Er sei vom versuchten Mord auch nicht zurückgetreten, indem er nach zwei Schüssen aufgehört habe, sondern habe es vielmehr für möglich gehalten, dass er mit dieser Schusswaffe dem Mann lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte. Da er den Überraschungseffekt ausnutzen wollte und das Opfer arg- und wehrlos war, habe er heimtückisch gehandelt.

In einem ehemaligen Böblinger Hotel an einen Stuhl gefesselt

Zudem war die Kammer überzeugt, dass der 28-Jährige im April vergangenen Jahres an einem versuchten erpresserischen Menschenraub beteiligt war. Diesmal war das Opfer ein Mann, der bei einem Bekannten des Angeklagten 10 000 Euro Schulden hatte. Eine Gruppe von Männern habe diesen gezwungen, in ein Auto zu steigen, geschlagen und mit dem Tode bedroht. Schließlich habe die Gruppe den Mann in ein ehemaliges Hotel in Böblingen gebracht und an einen Stuhl gefesselt. Der Angeklagte habe Klebeband und Kabelbinder besorgt und den Mann an den Stuhl gebunden, wie DNA-Spuren auf Klebeband und Kabelbinder beweisen würden. Nachdem die Gruppe ihn zurückgelassen habe, sei es ihm gelungen, sich zu befreien und die Polizei zu alarmieren.

Positiv rechnete das Gericht dem 28-Jährigen an, dass er dem Mann aus Steinenbronn ein Schmerzensgeld von 7500 Euro gezahlt habe, die Tat in Teilen eingeräumt habe und das Opfer keine schweren Verletzungen erlitten hatte. Negativ fiel ins Gewicht, dass der 28-Jährige gleich zweifach unter Bewährung stand. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnten die Richter ab, da der Angeklagte zwar drogenabhängig war, die Taten jedoch nicht darauf beruhten. „Er hat vielmehr äußerst zielgerichtet gehandelt“, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Gegen den 28-Jährigen läuft noch ein zweites Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wegen schwunghaften Drogenhandels. Hier sind noch Verhandlungstermine bis zum Dezember angesetzt.

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