Der junge Mann mit der Brille und den schwarzen Locken auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts macht einen ruhigen und friedlichen Eindruck. Doch die Staatsanwaltschaft hält ihn für gefährlich für die Allgemeinheit und befürchtet weitere rechtswidrige Straftaten von dem 18-Jährigen.
Derzeit ist er im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht, vorläufig. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dort noch für längere Zeit bleiben.
Der junge Mann ist zurzeit in einer Psychiatrie
Sie hat daher ein so genanntes Sicherungsverfahren beim Landgericht Stuttgart beantragt, in dessen Verlauf die Schuldfähigkeit des jungen Mannes aus Holzgerlingen geprüft werden soll.
In der so genannten Antragsschrift wirft sie dem 18-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor, hält ihn jedoch wegen einer polymorphen psychotischen Störung mit Elementen einer Schizophrenie für nicht schuldfähig.
Im Streit besprühte der Sohn die Mutter auch mit Pfefferspray
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der junge Mann am Morgen des 7. November vergangenen Jahres im Streit mit seiner Mutter im Haus der Familie zunächst eine Glasflasche nach dieser geworfen. Anschließend soll er ihr Pfefferspray in die Augen gesprüht und mit einer Softair-Waffe auf sie geschossen haben. Schließlich soll er noch mit einer Machte nach ihrem Oberkörper geschlagen haben und dabei ihren Tod billigend in Kauf genommen haben.
Die Frau erlitt Schnittwunden im Oberarm und in der Schulter, eine Prellung im Gesicht durch eine Bleikugel und brennende Augen.
Der Vater versuchte zu helfen und wurde auch verletzt
Als der durch den Lärm alarmierte Vater des 18-Jährigen hinzueilte, um diesem die Machete zu entwenden, trug dieser beim Gerangel Schnittwunden am Unterarm und in der Handfläche davon. Der Sohn habe sich aus dem Griff des Vaters befreien können und sei durch ein Fenster im ersten Stock des Hauses auf einen nahe gelegenen Spielplatz geflüchtet, wo er kurz darauf von der Polizei festgenommen wurde.
Am nächsten Verhandlungstag will sich der 18-Jährige äußern
Nach der Anklageverlesung wurde der Prozess unterbrochen, da der vom Gericht bestellte Gutachter zum Prozessauftakt nicht anwesend sein konnte. Dieser soll am nächsten Prozesstag am 12. Mai dabei sein. Dann will sich der 18-Jährige auch zu seinem Lebenslauf äußern.
Sein Verteidiger Werner Klaus kündigte an, für seinen Mandanten eine Erklärung zum Tatvorwurf abzugeben. Für den Prozess sind noch vier weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil soll am 21. Mai verkündet werden.