Versuchter Totschlag in Kirchheim Die Frage nach dem Lohn bezahlen zwei Arbeiter fast mit ihrem Leben

Drei Männer stehen unter anderem wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Sie sollen Arbeiter in einer Kirchheimer Unterkunft angegriffen haben. Foto: picture alliance/dpa

Mit Eisenstangen und einer abgebrochenen Flasche wurden in einer Arbeiterunterkunft in Kirchheim (Kreis Esslingen) zwei Männer übel zugerichtet. Jetzt hat der Prozess begonnen.

Reporter: Petra Pauli (pep)

Seit Montag müssen sich drei Männer – 50, 26 und 25 Jahre alt – vor dem Stuttgarter Landgericht wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die bulgarischen Staatsangehörigen sollen im vergangenen Jahr in einer Arbeiterunterkunft in der Dettinger Straße in Kirchheim zwei Landsleute attackiert haben, weil diese nach ihrem nicht ausbezahlten Arbeitslohn gefragt hatten. Die erste Tat soll sich am 20. April 2025 ereignet haben. Laut Anklageschrift sollen die Männer in den frühen Morgenstunden einen Arbeiter in der Unterkunft aufgesucht und ihn aufgefordert haben, ins Freie zu kommen.

 

Zunächst wurde ihm ins Gesicht geschlagen. Danach soll einer der Angeklagten eine Bierflasche zerschlagen und mit dem Flaschenhals auf den Geschädigten eingestochen haben. Dieser erlitt unter anderem vier Stichverletzungen im Bereich des unteren rechten Rückens und eine Schnittverletzung am linken Unterarm. Dem Geschädigten gelang die Flucht, als ein weiterer Angeklagter auf ihn zugelaufen ist, der mit einer Metallstange bewaffnet war. Er konnte sich in seinem Zimmer einschließen.

Laut Anklage sollte dieser nächtliche Überfall auch eine abschreckende Wirkung auf die anderen Bewohner der Unterkunft haben. Dabei sollen die Angeklagten den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben.

Mit europäischen Haftbefehl gesucht

Am 3. Juni 2025 sollen sie einen weiteren Arbeiter in derselben Unterkunft aufgesucht haben, der sich zuvor ebenfalls nach seinem Lohn erkundigt hatte. Dafür sollen der 50-jährige und der 25-jährige Angeklagte in den Schlafraum des Opfers eingebrochen sein und mit zwei Metallstangen auf ihn eingeschlagen haben. Laut Anklageschrift flüchteten sie nach wenigen Sekunden. Die beiden jüngeren Angeklagten wurden nach der Tat mit einem europäischen Haftbefehl gesucht und im vergangenen Jahr in ihrem Heimatland festgenommen. Seit ihrer Überstellung nach Deutschland sitzen sie wie der älteste Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Prozess wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht könnte bis Juni dauern. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Einer der Angeklagten grinst während der Anklageverlesung

Der erste Prozesstag war kurz und endete bereits nach dem Verlesen der Anklageschrift. Einer der Angeklagten ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er keine Angaben zu seiner Person und den ihm vorgeworfenen Geschehnissen machen werde. Ob die beiden anderen sich im weiteren Verlauf äußern werden, ließen ihre Verteidiger noch offen. Allzu große Sorgen scheint ihnen das Verfahren nicht zu bereiten. Dem jüngeren Angeklagten huschte sogar mehrfach ein breites Grinsen über das Gesicht, während ein Dolmetscher die Anklageschrift simultan übersetzte. Das war auch Richter Norbert Winkelmann nicht entgangen und brachte den sonst so besonnen agierenden Vorsitzenden der 19. Schwurgerichtskammer in Rage. „Es steht hier ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum, also gewichtige Vorwürfe. Rumgegrinse brauchen wir da nicht“, herrschte er ihn an.

Der weitere Verlauf des Verfahrens wird wohl auch davon abhängen, ob die mutmaßlichen Opfer zu einer Aussage bereit sind und tatsächlich als Zeugen vor Gericht erscheinen. „Sie sind auf jeden Fall geladen“, sagte der Vorsitzende Richter. In welchem Verhältnis die Angeklagten und ihre Opfer zueinander standen, war beim Prozessauftakt noch kein Thema. Es könnte sich dabei um Vorgesetzte und ihre Mitarbeiter handeln. Denkbar wäre aber auch, dass das Trio als eine Art Schlägertrupp beauftragt wurde, um unliebsame Kollegen zum Stillhalten zu bewegen. Bislang sind in dem Verfahren acht weitere Prozesstage angesetzt. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen.

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