Ein 44-jähriger Waiblinger hat seine Frau brutal misshandelt. Vor Gericht entschuldigte sich die Frau allen Ernstes dafür, dass er sich wegen ihr nun verantworten muss.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Mord und Totschlag werden vor Schwurgerichtskammern wie der 9. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ständig verhandelt. Die Richter sind einiges gewohnt. Doch die 42-jährige Frau aus Waiblingen, die gegen ihren Ehemann aussagen sollte, der sie malträtiert und gedroht hatte, sie umzubringen, hat auch sie überrascht. Nicht, weil die Zeugin als Ehefrau die Aussage verweigerte, was ihr zusteht. „Ich möchte mich bei meinem Ehemann entschuldigen, dass er hier sitzen muss“, sagte sie und entschuldigte sich auch gleich noch bei dem Gericht, weil es wegen ihr zusammen kommen musste.

 

Schläge mit Kochlöffel und Besenstiel

Anwalt: Keine Tötungsabsicht

Ihr 44-jähriger Mann saß derweil stumm auf der Anklagebank. Er selbst sagte in dem Prozess kein Wort, sein Anwalt übernahm es für ihn, eine Erklärung zur Anklage zu machen. Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Das stimme in großen Teilen, sagte sein Verteidiger, aber sein Mandant habe nicht vorgehabt, seine Frau zu töten. „Er habe nicht gesagt, er wolle ihr den Kopf abschneiden“, führte der Rechtsanwalt aus, auch habe er sie nicht in den Schwitzkasten genommen, nachdem sie vor ihm geflüchtet war, indem sie von einem Balkon zwei Meter tief auf ein Garagendach gesprungen war.

Zu der gewalttätigen Auseinandersetzung am 8. Juni war es gekommen, weil die 42-Jährige ihrem Mann Vorwürfe wegen der finanziellen Situation der Familie gemacht hatte. Der 44-Jährige schlug ihr daraufhin zuerst mit den Fäusten ins Gesicht, nahm dann einen Kochlöffel und hieb damit so lange auf seine Frau ein, bis dieser zerbrach. Als er nach einem weiteren Schlaginstrument suchte, nutzte die Frau die Gelegenheit, um aus der Wohnung auf die Straße zu fliehen. Passanten, die ihr dort begegneten, hätten nicht eingegriffen, so der Staatsanwalt, weil sich der Mann wieder ganz freundlich gezeigt habe. Die 42-Jährige sei zurück in die Wohnung, weil er beteuert habe, ihr nichts mehr anzutun.

Doch in der Wohnung habe der Angeklagte die Ausgangstür abgeschlossen und begonnen, vor ihrem elfjährigen Sohn mit einem Metallbesenstiel auf die Mutter einzuprügeln. Dem Jungen soll er zugerufen haben, er solle ein schweres Wellholz und ein Messer aus der Küche holen, er wolle seiner Frau den Kopf abschneiden. Nachdem der Elfjährige die geforderten Gegenstände schleunigst versteckt hatte, habe der 44-Jährige selbst ein Küchenmesser geholt und versucht, auf seine Frau einzustechen. Das stritt der Angeklagte jedoch ab. Er habe das Messer verdeckt in der Hand gehalten und seine Frau versehentlich verletzt. Der Staatsanwalt wertete die Wunde an der Hand der Frau jedoch als Abwehrverletzung.

Flucht über den Balkon

Fluchtversuch über das Garagendach

Der 42-Jährigen gelang es schließlich, von einem Balkon auf das zwei Meter tiefer liegende Garagendach zu springen. Ihr Mann setzte ihr nach, verstauchte sich dabei jedoch den Knöchel. Dennoch habe er seine Frau in einen Würgegriff genommen, so der Ankläger, und nur von ihr abgelassen, weil nun Passanten die Polizei riefen.

Zu seiner Person wollte der Angeklagte nichts sagen. Deshalb berichtete der psychiatrische Gutachter, was ihm der 44-Jährige berichtet hat. Er liebe seine Frau, habe der Angeklagte zu ihm gesagt. Diese hat ihn bereits im Gefängnis besucht. Unter der Haft leide er, weil er es gewohnt sei, zu arbeiten. „Wegen eines so kleinen Falles würde man im Kosovo nicht einmal ein Verfahren beginnen“, habe der Mann gesagt, der wie seine Frau von dort stammt. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen.