Baden-Württemberg hat die Luca-App bis März 2022 lizenziert. Wie es danach weitergeht, ist offen. Nun sind neue Details zum Vertrag bekannt geworden.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hat den Landtag missverständlich zum Vertrag mit den Betreibern der Luca-App informiert. Ein Sprecher des Ministeriums teilte am Freitag auf Anfrage mit, „dass der Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren geschlossen wurde mit der Option, nach einem Jahr ohne Kosten zu kündigen“. Auf Nachfrage korrigierte sich der Sprecher diese Woche: „Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres – sofern nicht fristgerecht gekündigt wird“.

 

Das war so bislang nicht bekannt. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hatte Lucha im April schriftlich geantwortet, das Land habe „durch einen Kooperationsvertrag mit der Laufzeit von einem Jahr das Luca-System für ganz Baden-Württemberg lizenziert“. Nun heißt es aus dem Ministerium, es handle sich dabei um eine „Mindestvertrags-Laufzeit von einem Jahr“.

Verfahren in Meck-Pomm verworfen

Das Luca-System digitalisiert die Erfassung von Kontaktdaten, die Besucher mittels Check-in in Restaurants, Veranstaltungsstätten und ähnlichem erfassen. Es wurde vom Sozialministerium ohne Ausschreibung für 3,7 Millionen Euro im ersten Jahr lizenziert. In seiner Antwort auf die FDP-Anfrage verweist Lucha auf den Zeitdruck im Frühjahr und dass sowohl sein Ministerium als auch der mit der Vergabe beauftragte norddeutsche Dienstleister für Verwaltungs-IT Dataport dieses Vorgehen „für rechtlich zulässig“ erachtet hätten. So habe das Land „das Luca-System schließlich am 26. März 2021 für zunächst ein Jahr beschafft“, heißt es weiter.

Das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern sah es zumindest für das nordöstlichste Bundesland anders und erklärte den mit Luca geschlossenen Vertrag im November für unwirksam. Das baden-württembergische Sozialministerium nimmt nicht Stellung zu der Frage, ob eine Ausschreibung nötig würde, sofern der Vertrag mit den Luca-Betreibern Nexenio und Culture4Life zum 31. März nicht ausläuft. „Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine hypothetische Frage – zunächst läuft der Vertrag noch“, so ein Sprecher.

Startvorteil für Luca-Betreiber

Dass der Vertrag bei ausbleibender Kündigung durch das Land anders als bislang bekannt ein weiteres Jahr läuft, ist in diesem Zusammenhang möglicherweise relevant – mit Blick auf das Thema Ausschreibung sowie für den Vertragsinhalt.

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Es erscheint unwahrscheinlich, dass eine ähnliche Leistung zumindest für die Zeit nach dem 31. März 2022 ausgeschrieben wird, wenn der Vertrag mit den Luca-Betreibern einfach weiterläuft. Zudem reduziert es die Hürden, Luca weiter zu nutzen, wenn die Vertragsbedingungen nicht gänzlich neu verhandelt werden müssen. Es wäre jedenfalls aufwendiger, den Auftrag auszuschreiben und einen gänzlich neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter auszuhandeln.

Ob sich der Einsatz von Luca lohnt, soll eine aktuell noch laufende Evaluation klären. Ergebnisse lägen noch nicht vor, heißt es aus dem Sozialministerium.

Hinweis: Die Überschrift dieses Artikels und der erste Satz wurden um 17:30 Uhr nach einem präzisierenden Hinweis des Sozialministeriums geändert. In der ursprünglichen Fassung von 15:00 Uhr stand, Lucha habe den Landtag „nicht vollständig“ informiert. Dies wurde durch die Formulierung „missverständlich“ ersetzt.