Die Staatsanwaltschaft Freiburg sieht gegenwärtig keine Ansätze für Ermittlungen gegen den früheren Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch. Die Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ zum früheren Umgang mit Fällen von sexuellen Missbrauch innerhalb des Erzbistums hatte am Dienstag bei der Vorlage ihres Abschlussberichts schwere Vorwürfe gegen Zollitsch erhoben. Systematisch soll er Straftaten von Priestern vertuscht haben. Hier gehe es um moralische Fragen, strafrechtlich sei dies nicht relevant, sagte der Oberstaatsanwalt Michael Mächtel auf Anfrage dieser Zeitung.
Laut den Ergebnissen der Arbeitsgruppe hatte Zollitsch als Personalreferent und später als Erzbischof dafür gesorgt, dass Fälle des sexuellen Missbrauch von Ministranten und anderen Kindern und Jugendlichen durch Priester und Diakone seines Erzbistums nicht bei der Staatsanwaltschaft bekannt wurden. Akten wurden versteckt und schriftliche Unterlagen vermieden. Doch Vertuschung sei im deutschen Recht kein Straftatbestand, sagte Mächtel.
Die Fälle sind weitgehend bekannt
Niemand – außer ein Staatsanwalt – sei verpflichtet, Straftaten zur Anzeige zu bringen – selbst wenn davon ausgegangen werden müsse, dass der mutmaßliche Täter wieder straffällig werde. Die einzige Ausnahme bilde der Paragraf 138 des Strafgesetzbuchs. Darin geht es um die Vorbereitung schwerster Straftaten wie Mord, Völkermord, Hochverrat oder Raub.
Dementsprechend seien bisher auch keine Strafanzeigen gegen Zollitsch und andere frühere Verantwortliche eingegangen, sagte Mächtel. Seine Behörde habe den Bericht der Arbeitsgruppe allerdings angefordert. „Soweit bisher bekannt ist, enthält er aber keine Hinweise auf neue konkrete Einzelfälle sexuellen Missbrauchs oder sonstiger strafbarer Handlungen.“
Verfahren in Rom läuft an
Der Frage einer möglichen Strafbarkeit einzelner Tatverdächtiger sei man schon nach der Veröffentlichung der bundesweiten Studie über Missbrauch in der katholischen Kirche im Jahr 2018 nachgegangen. Auch Julia Sander, Sprecherin des Betroffenen-Beirats, sagte in Bezug auf strafrechtliche Folgen: „Ich fürchte, da wird nicht viel herauskommen.“
Kirchenrechltich könnte sich dies anders darstellen. Zollitschs Nachfolger, Erzbischof Stephan Burger, meldete die Ermittlungsergebnisse nach Rom weiter. Nun sei es Sache des Vatikans zu entscheiden, welche dienst- und kirchenrechtlichen Folgen Zollitschs Verfehlungen hätten, sagte Burger. Papst Franziskus hatte 2019 unter dem Titel „Vos estis lux mundi“ („Ihr seid das Licht der Welt“) neue Instruktionen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche veröffentlicht. Darin wird auch erstmals die Untersuchung gegen vertuschende Bischöfe geregelt.