Zuerst geht der in der Schweiz Verurteilte 44 Jahre alter Ditzinger nicht ins Gefängnis, sondern meldet sich krank. Beim Amtsarzt erscheint er dann aber nicht. Was nun?
Ditzingen - Er ist in der Schweiz zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er in Deutschland absitzen soll. Doch der als Gotthard-Raser bekannt gewordene Mann aus Ditzingen kommt nicht zum Haftantritt. Nach den neuesten Informationen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat er Weisungen der Behörde ignoriert, nachdem er sich im Sommer selbst für haftunfähig erklärt hatte.
Das Verfahren wird immer kurioser: Der 44-Jährige aus Ditzingen wurde im Februar 2017 nach einer Raserfahrt durch die Schweiz in Lugano in Abwesenheit zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthardtunnel überholt. Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann anschließend teils mit Tempo 200 davon. Nach dem Urteil ersuchten die Schweizer Behörden die baden-württembergische Justiz um Amtshilfe: Der Mann soll ein Jahr seiner Haftstrafe von 30 Monaten hierzulande absitzen. Doch bis jetzt scheint der Verurteilte nicht gewillt, dem nachzukommen.
Etliche Gerichtsverfahren
Es gab einige Gerichtsverfahren, bis im April 2018 klar war, dass der Mann hierzulande einsitzen muss. Am Montag, 18. Juni, sollte er sich in einem Gefängnis melden. Doch das tat er nicht. Vielmehr teilte er der Staatsanwaltschaft mit, er sei krank und nicht haftfähig. Die Stuttgarter Behörde, so ihr Sprecher Heiner Römhild zu unserer Zeitung, ordnete ein medizinisches Gutachten an. Römhild: „Wir haben ihn mehrmals aufgefordert, sich beim Gutachter zur Terminvereinbarung zu melden.“ Doch der 44-Jährige habe nicht reagiert. Daraufhin habe man seine Haftfähigkeit unterstellt und den bis dahin geltenden Aufschub der Vollstreckung der Haftstrafe zurückgenommen. Die Folge: Der Mann wurde Ende September zum Haftantritt in einem baden-württembergischen Gefängnis geladen. Wann dieser Termin ist und ob er eventuell schon verstrichen ist, wollte der Sprecher aber nicht sagen.
Die Polizei kommt zum Hausbesuch
Nur soviel: Wenn der Verurteilte der Ladung ins Gefängnis nicht nachkomme, stehe der nächste Schritt schon fest. Er werde zwangsweise vorgeführt. Das heißt, er wird von der Polizei zu Hause aufgesucht. Trifft man ihn nicht an, auch nicht mitten in der Nacht, ergeht ein Haftbefehl und der Mann kommt auf die Fahndungsliste. Bei jeder normalen Polizeikontrolle erfahren die Beamten dann, dass der Mann zum Haftantritt festzunehmen ist.