Verurteilter kommt frei Die Angst des Onkels vor dem brutalen Neffen

Hier sitzt der Verurteilte derzeit noch ein: JVA Heimsheim. Foto: /Simon Granville

Vor Jahren wurde ein Stuttgarter Unternehmer von seinem Verwandten massiv bedroht. Nun kommt der Mann frei – und seine Opfer zittern wieder. Die Polizei empfiehlt ihnen, mit neuer Identität auszuwandern, das Gericht erlässt scharfe Auflagen. Reicht das?

Wenn sich in diesen Tagen die Tore der Justizvollzugsanstalt Heimsheim öffnen, endet für den Heraustretenden eine Haftzeit von neun Jahren und vier Monaten. Bis zum letzten Tag – insgesamt waren es um die 3400 – hat er seine Strafe wegen eines ganzen Katalogs von Taten dann abgesessen. Knapp ein Jahr befand sich der damals 38-Jährige schon in Untersuchungshaft, als ihn das Landgericht Stuttgart im März 2015 verurteilte: wegen erpresserischen Menschenraubs, besonders schwerer räuberischer Erpressung, des Einsatzes einer Kriegswaffe, vorsätzlicher Brandstiftung und manchem mehr. Das Opfer: sein eigener Onkel, ein erfolgreicher Unternehmer, und ein Mitarbeiter aus dessen Firma.

 

„Vollverbüßer“ heißen im Justizjargon Gefangene, die nicht nach zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung freikommen; das soll die Resozialisierung fördern. Doch die dazu notwendige Einwilligung hatte der Verurteilte bei seiner Anhörung 2020 zurückgezogen, daher wurde nicht darüber entschieden. Ein Jahr zuvor hatte ihm ein Gutachter bescheinigt, er sei wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung nach wie vor gefährlich: Es fehle jede Bereitschaft, sich mit der Tat und seiner Persönlichkeit auseinanderzusetzen, die von narzisstischen und dissozialen Anteilen geprägt sei. Mangelnde Empathie, Missachtung von Normen, eine geringe Frustrationstoleranz und aggressiv-impulsives Verhalten gehören zu diesem Befund. Eine vom Gericht empfohlene Sozialtherapie hatte er abgelehnt, ein Versuch wurde nach einiger Zeit mangels Kooperation abgebrochen. Insgesamt soll er sich in der Haft wenig kooperativ gezeigt haben.

Fußfessel und große Schutzzone angeordnet

Die Freiheit, in die der Mann nun entlassen wird, ist eine sehr relative. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Landgericht Karlsruhe ihn für fünf Jahre unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt, mit einer ungewöhnlich rigiden Reihe von Auflagen. Er darf Deutschland nicht verlassen, er muss sich regelmäßig melden – bei Polizei, Bewährungshilfe und forensischer Ambulanz, er soll rasch eine Wohnung und feste Arbeit finden, er darf keine Waffen oder Fesselmaterialien bei sich führen und keine Drogen mehr nehmen; das wird per Urinprobe kontrolliert. Vor allem aber: Er darf sich seinen einstigen Opfern, die in Stuttgart und im Remstal wohnen, nicht nähern. Ein Kreis mit einem Radius von 40 Kilometern um deren Adressen und um den Firmensitz ist für ihn tabu; er darf ihn weder betreten noch sich darin aufhalten. Überwacht wird das mit einer elektronischen Fußfessel, die er ständig tragen muss, samt Basisstation für seine Wohnung und Handy für unterwegs. 40 Kilometer – das soll der Polizei genügend Reaktionszeit verschaffen, falls er sich von seiner Fessel befreit. Jeder Verstoß gegen die von der Strafvollstreckungskammer in Pforzheim verhängten Weisungen kann erneut mit einer Strafe geahndet werden.

Trotz dieses scheinbar engen Korsetts beginnt für seine einstigen Opfer nun eine Zeit des Zitterns. Er fürchte sich schon vor dem Tag, an dem sein Neffe wieder freikomme, hatte der nur etwa zehn Jahre ältere Onkel seinerzeit im Gericht gesagt; dort war er als Nebenkläger aufgetreten. Schlimmes hatten er und seine Familie zuvor mitgemacht. Lange hatte sich der als hilfsbereit und zugewandt geschilderte Unternehmer gegenüber dem Neffen wie ein Vater gefühlt. Er half dem nie recht in die Spur gekommenen Verwandten, der früh mit Drogen in Berührung kam, nach besten Kräften und beschäftigte ihn in der Firma. Doch als er ihm wegen schwerer Differenzen kündigte, verbunden mit dem Angebot einer Abfindung, begannen Übergriffe und Drohungen. Der Neffe forderte unter anderem die Hälfte der Geschäftsanteile und lebenslange Bezüge, weil er das Unternehmen mit aufgebaut habe.

Mit neuer Identität nach Australien?

Um dem Nachdruck zu verleihen, setzte er erst den Porsche des Onkels in Brand. Dann erschien er mit einem Sturmgewehr in den Geschäftsräumen. Er wolle die Bankkarten mit unbegrenztem Limit, sonst sprenge er die Firma in die Luft. Ein Mitarbeiter wurde an einen Stuhl gefesselt, aus dem G 36 – einer Kriegswaffe unklarer Herkunft – löste sich ein Schuss; Splitter verletzten den Onkel. Mit etwa 1400 Euro zog der Neffe schließlich ab. Später forderte er per Mail eine halbe Million Euro, sonst werde er die Kinder entführen: Die Tochter werde er auf den Strich schicken, dem Sohn eine Hand abschneiden und mit Geldscheinen gefüllt an den Vater schicken. Bald darauf wurde er gefasst und vor Gericht gestellt. Sein damaliger Pflichtverteidiger, der für ihn das Geständnis abgab, erinnert sich an einen intelligenten, recht zugänglichen Mandanten. Mit dem aus einem bildungsbürgerlichen Elternhaus stammenden Mann habe er „über die Welt und Nietzsche philosophiert“. Eine derart brutale Tat hätte er ihm „nie zugetraut“.

Kein Wunder, dass die Betroffenen seiner Freilassung mit Bangen entgegensehen – je nach Nervenstärke mal mehr, mal weniger gefasst. Für wie gefährlich der Neffe noch immer angesehen wird, wurde ihnen bewusst, als sich die Polizei mit einem radikalen Vorschlag meldete: Die ganze Familie könne eine neue Identität erhalten und nach Australien auswandern, das sei am sichersten. Bestätigt wird das nicht, das Polizeipräsidium Stuttgart schweigt zu dem hochbrisanten Fall. Auf einem fernen Kontinent ein ganz neues Leben zu beginnen – das kommt für den Unternehmer und seine Angehörigen indes nicht in Betracht. Er ist Geschäftsführer seiner Firma und auch im Kulturbereich engagiert, Frau und Kinder sind in der Region fest verwurzelt.

Zellengenosse meldet neue Drohungen

Die Sorge vor neuen Übergriffen wurde offenbar auch durch die Aussage eines Mithäftlings geschürt. Ihm gegenüber soll der Neffe weitere Todesdrohungen gegen den Onkel ausgestoßen haben; das vermeintlich erlittene Unrecht beschäftigte ihn offenbar permanent. Der Zellengenosse nahm das wohl so ernst, dass er es meldete. Bei seiner Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer widersprach der Verurteilte: Mit dem Mitgefangenen habe er sich nicht verstanden, der sei ein Ex-Junkie mit Methadontherapie, dem man nicht glauben dürfe. Von ihm gehe keine Gefahr für seine einstigen Tatopfer aus. Die irritierende Begründung: Hätte er dem Onkel und dessen Familie etwas antun wollen, wäre er dazu auch aus der Haft in der Lage gewesen.

Die Tat betrachte er heute als größten Fehler seines Lebens, bekannte der Neffe bei dem Termin im Amtsgericht Pforzheim. Damals habe er sehr unter dem Tod seiner kleinen Tochter gelitten, die im Kindesalter unter tragischen Umständen starb. Dann habe ihn auch noch sein Onkel hintergangen und betrogen. Das Sturmgewehr habe er sich eigentlich besorgt, um sich das Leben zu nehmen; ein Suizidversuch später in der Haft scheiterte knapp. Bei einem erneuten Versuch, fürchtet das Gericht, könne er andere mit in den Tod nehmen wollen.

Ausnahme für Grabbesuch in Stuttgart

Gegen die geplanten Auflagen wehrte sich der Mann: Die Fußfessel halte er für überzogen, das Betretungsverbot für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet für nicht hinnehmbar – schon deshalb, weil er dort das Grab seiner Tochter besuchen wolle. Dafür werde man einen Weg finden, entschied der Richter; an den engmaschigen Maßnahmen aber hielt er fest. Diese seien für den Verurteilten nicht unzumutbar. Auch wenn er seine Gefährlichkeit nicht einsehe oder herunterspiele, seien Leib und Leben seiner einstigen Opfer durch ihn „hochgradig bedroht“. Gegen den Beschluss könne der Neffe binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen – ob das fristgerecht erfolgte, ist noch unklar. Eine Anfrage unserer Zeitung, wie man dem Gefangenen Gelegenheit geben könne, sich über die interne Stellungnahme hinaus zu äußern, beschied die JVA Heimsheim knapp: Auskünfte seien nicht möglich, man könne ja nach der Freilassung ein „Interview“ mit ihm führen.

Wann genau diese erfolge? Dazu verwies ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe, der über den Beschluss zur Führungsaufsicht informierte, an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dort hieß es, das Ende der Strafhaft sei „auf Mitte August 2023 notiert“. Doch weil der Verurteilte etliche Ausgleichstage gesammelt hat, könnte es auch früher sein. Von der Polizei gibt es naturgemäß keine Auskunft zu den Maßnahmen, die dann zur Sicherheit der Betroffenen ergriffen werden. Alleine auf sie will sich der Unternehmer offenbar nicht verlassen: Zusätzlich hat er eine private Sicherheitsfirma engagiert, die von Profis mit Geheimdienst-Hintergrund geführt wird. Bereits seit Wochen bereiten sie sich umfassend auf den „Tag X“ vor.

Vorsorge hat das Landgericht sogar für den Fall getroffen, dass der Neffe seinem Onkel oder dessen Angehörigen zufällig begegnet. Dann müsse er „sogleich Abstand von mindestens 100 Metern nehmen“ und sich weiter entfernen. Für diese und alle anderen Auflagen gilt die Höchstdauer: fünf Jahre.

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