Ein 29-Jähriger, der mit seinem Auto auf einen Widersacher zugefahren ist und wegen versuchten Mordes verurteilt wurde, legt Revision ein. Wann darüber entschieden wird, ist unklar.

Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen einen 29-Jährigen, der wegen der Auto-Attacke auf einem Supermarktparkplatz in Neckartenzlingen im Februar angeklagt worden war, ist nicht rechtskräftig. Die erste große Strafkammer hatte den jungen Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Angaben von Timur Lutfullin von der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart hat der Verurteilte Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte, hatte das Urteil dagegen akzeptiert. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer die Höhe des Strafmaßes in das Ermessen des Gerichts gestellt.