Hat die AfD ein „eingeschränktes Demokratieverständnis“? Eine entsprechende Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn hat das Verwaltungsgericht nicht beanstandet.

Freiburg - Muss ein Oberbürgermeister bei einer von ihm geleiteten Gemeinderatssitzung Neutralität üben oder darf er auf polemische Redebeiträge auch polemisch antworten? Diese Frage hat das Freiburger Verwaltungsgericht auf Klage des Freiburger AfD-Stadtrats Detlef Huber nun im Sinne von OB Martin Horn beantwortet.