Der Streit über eine Strafarbeit an einer Grundschule in Blumberg findet nach zwei Jahren sein juristisches Ende.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Den kleinen Aufsatz „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen“ hat die Drittklässlerin in Schönschrift abgefasst, doch die Verunsicherung ist der jungen Autorin anzumerken: „Die Schulen sind deutsch. Wenn wir Türkisch sprechen, verstehen die Kinder uns nicht. Wir dürfen die Muttersprache nicht sprechen, damit wir besser Deutsch können“, heißt es dort. Jetzt ist klar: Die entsprechende Strafarbeit – vor zwei Jahren von einer Lehrerin gegen die Neunjährige verhängt wegen eines auf Türkisch gehaltenen Gesprächs in der Hofpause – war rechtswidrig. Das geht aus einem Vergleich hervor, den das Land Baden-Württemberg jetzt mit den Eltern vor dem Freiburger Verwaltungsgericht geschlossen hat.