Am Neckartor sollen bei schlechter Luft 20 Prozent weniger Autos rollen. Das hatte das Land zugesagt.

Stuttgart. - Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) wird sich an diesem Mittwoch, 5. Dezember, um 14 Uhr in öffentlicher Sitzung erneut über den zwischen dem Land und zwei Feinstaubklägern geschlossenen Vergleich zur Reduzierung der Verkehrsmenge am Neckartor verhandeln. Die Kläger haben den inzwischen dritten Vollstreckungsantrag gestellt und fordern bei Nichterfüllung ein weiteres Zwangsgeld (10 000 Euro).

 

Das Land hatte den Klägern im April 2016 in einem Vergleich zugesagt, bei Wetterlagen mit hoher Schadstoffbelastung der Luft in den Verkehr einzugreifen. Die Menge der auf der Cannstatter Straße rollenden Fahrzeuge sollte dabei um 20 Prozent gegenüber dem Normalfall reduziert werden. Später rückte das Land von seiner Zusage ab, inzwischen prüft es per Gutachten die Einführung einer dauerhaften separaten Busspur stadtauswärts, womit der Vergleich aus Sicht des Landes erfüllt wäre.

Anwalt droht mit Haftantrag

„Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, Autofahrer beim Rausfahren aus der Stadt zu behindern, solange man sie ungehindert einfahren lässt“, sagt Klägeranwalt Roland Kugler. Er fordert zwei Busspuren, die die Straßenkapazität deutlich reduzieren würden. Sollte sich das Land nicht bewegen, werde man „ gezwungen sein ein höheres Zwangsgeld und auch Zwangshaft gegen den Regierungspräsidenten zu beantragen“, so Kugler. Die mündliche Verhandlung findet im Saal 2 des VG in der Schellingstraße 15 statt.