Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) hatte dagegen geklagt, dass er das Gutachten herausgeben muss. Das Gericht sieht das anders. Das Verfahren um die Pleite der Eventus setzt sich fort.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat keine Einwände gegen die Herausgabe des Gutachtens zum Fall der Wohnbaugenossenschaft Eventus. Eine Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) gegen das Land wiesen die Richter am Freitag ab (14 K 2981/19). Details zur Begründung wurden in der Mitteilung nicht genannt. Der Verband kann nun noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen und dort die Zulassung der Berufung beantragen.

 

In dem Gutachten geht es um die Rolle des VBW bei der Pleite der Eventus. Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hatte er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.

Laut Gutachten hätte Eventus nicht existieren dürfen

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Eventus nie als Genossenschaft hätte gegründet werden dürfen. Das zu verhindern, wäre die Aufgabe des VBW gewesen, der die Wohnbaugenossenschaften überprüft. Der Verband hat die Vorwürfe der Pflichtverletzungen stets zurückgewiesen.

Laut Gericht hatte das Land im April 2019 vier Anträgen auf Herausgabe des Gutachtens teilweise stattgegeben. Einen hatte die Interessengemeinschaft der Geschädigten eingereicht, einen der Insolvenzverwalter. Die zwei weiteren kamen von Journalisten. Dagegen hatte der Verband geklagt. Er sieht seine Interessen verletzt. Die Auskünfte unterlägen der Vertraulichkeit und dem Berufsgeheimnis.