Nach dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nun auch das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Nutzung eines Gebäudes in einem Oeffinger Gewerbegebiet als Asylbewerberunterkunft untersagt. Die Stadt Fellbach will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Fellbach - Nach dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun auch das Verwaltungsgericht Stuttgart gegen eine Nutzung des sogenannten Roncallihauses in Fellbach-Oeffingen als Unterkunft für Asylbewerber entschieden. Nachbarn hatten gegen solche Pläne der Stadt vor dem Gericht geklagt. Die Begründung für die Entscheidung, die gestern bekanntgegeben wurde, lautet: eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sei in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig. Die Stadt Fellbach teilte mit, sie beabsichtige, in Berufung zu gehen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hatte in einer früheren Eilentscheidung bereits ausgeführt, dass prinzipiell niemand in einem Gewerbegebiet wohnen dürfe. Ausnahmen gebe es nur für Gewerbetreibende in ihren Firmengebäuden. Eine solche Familie hat nun auch vor dem Verwaltungsgericht gegen das geplante Wohnheim geklagt. Die mündliche Verhandlung zu der Klage fand am 22. Juli statt. Während dieser wurde, wie berichtet, bereits deutlich, dass die Richter eine gleiche oder ähnliche Auffassung wie der Verwaltungsgerichtshof zu der Sache haben.

Laut der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts sei die von der Stadt Fellbach genehmigte Gemeinschaftsunterkunft in einem Gewerbegebiet auch nicht ausnahmsweise als Anlage für soziale Zwecke zulässig, weil ihr ein „wohnähnlicher Charakter“ zukomme. Die vom Regierungspräsidium ausgesprochene Befreiung vom Bebauungsplan sei rechtswidrig.

Eine Befreiung von Festlegungen eines Bebauungsplans setze voraus, dass Grundzüge des Plans nicht berührt werden. Das sei jedoch bei der Genehmigung eines Wohnheims in dem „Handwerkergebiet“ der Fall. Dieses habe laut Plan eine Pufferfunktion zwischen einem benachbarten Industriegebiet und der Wohnbebauung auf der anderen Seite. Ein Wohnheim in dem Gebiet laufe dem Konzept zuwider.