Das Qualzucht-Verbot wird in der Praxis kaum beachtet. Das will die hessische Beauftragte für Tierschutz nicht länger hinnehmen.

Berlin - Kater Willy beschäftigt die Justiz, genauer: das Verwaltungsgericht Berlin. Denn Willy ist nicht irgendein Tier, sondern eine sogenannte Nacktkatze: Ihm fehlen die Tasthaare und das Fell. Weil das Veterinäramt von Berlin-Spandau darin eine Qualzucht sieht, untersagte es Willys Frauchen, „canadian sphinx“-Katzen zu züchten und ordnete Willys Kastration an. Dagegen zog die Halterin vor das Verwaltungsgericht – und verlor. Die 24. Kammer kam zu der Entscheidung, dass Willy wegen der fehlenden Tasthaare eine Qualzucht sei. Die aber seien ein wichtiges Sinnesorgan, das der Orientierung und Kommunikation von Katzen diene. Wie die Sache ausgeht, entscheidet im Zuge eines Berufungsverfahrens das zuständige Oberverwaltungsgericht.

 

Bemerkenswert ist am Fall Willy vor allem, dass es ihn überhaupt gibt. Zwar verbietet das Tierschutzgesetz schon seit 1986 die Qualzucht, allerdings wenden die zuständigen Veterinärbehörden den einschlägigen Paragrafen 11b ganz selten an. Zwischen 1986 und 2012 gab es nur eine Handvoll Verfahren im Zusammenhang mit Qualzucht. Und auch nachdem Berlin 2013 den Paragrafen novelliert hatte, fiel die Bilanz mager aus. Es gibt seither nur eine einzige Entscheidung, nämlich die im Fall Willy. Mit anderen Worten: das Verbot der Qualzucht steht nur auf dem Papier. Bund und Länder haben es 30 Jahre lang nicht geschafft, der Zucht von Nacktkatzen, Nackthunden oder Haubenenten (das sind Enten, bei denen es zu Schädeldefekten und Hirndeformationen kommt) einen Riegel vorzuschieben.

Die Lobby der Qualzüchter ist höchst aktiv

Dieses Versagen liegt daran, dass der Bund nicht definiert, wann Merkmale einer Qualzucht vorliegen. Die Schweiz ist da mutiger. Dort gibt es eine entsprechende Rechtsverordnung. Die sehr unbestimmte Formulierung des deutschen Gesetzes (das Verbot gilt, wenn „züchterische Erkenntnisse erwarten lassen“, dass einem Tier als Folge der Zucht bestimmte Körperteile oder Organe fehlen und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten) macht es den Veterinärbehörden vor Ort schwer, entschlossen zu handeln. Genau das allerdings wäre nötig, meint Madeleine Martin, die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen: „Man kriegt nämlich jede Menge Ärger.“ Sobald eine Behörde tätig werde, setzte ein Proteststurm von Züchtern und vermeintlichen Tierfreunden ein. „Die rennen den Landtagsabgeordneten, den Landräten und eigentlich jedem bis hin zum Ministerpräsidenten die Bude ein.“ Natürlich fänden die meisten Bürger Qualzuchten abstoßend. Aber die meldeten sich nicht zu Wort und machten keinen Druck auf die Politik.

Was das Thema Qualzucht anbelangt, ist Martin kampferfahren. Die promovierte Tiermedizinerin bekleidet ihr Amt seit 1991 und hat sich schon häufig mit Qualzüchtern angelegt. Martins Arbeit hat die Frankfurter „Neue Presse“ so beschrieben: „Wenn in Hessen etwas vier Beine oder ein Fell hat und Hilfe braucht, ist Madeleine Martin nicht weit.“ Was fasziniert Menschen an nackten Hunden oder Katzen, die wie ein Kaninchen hoppeln? „Die Leute spielen Gott“, meint die Tierschutzbeauftragte: „Da sind so schöpferische Machtfantasien am Werk.“ Für viele sei es auch extravagant, ein Lebewesen zu besitzen, das so ganz anders sei.

Berlin erwägt ein Ausstellungsverbot

Martins Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass das Bundesverwaltungsgericht 2009 ein viel beachtetes Urteil zur Qualzucht fällte. Große Freude über den Spruch der Leipziger Richter verspürt sie aber nicht. Die Novelle des Tierschutzgesetzes, die das Urteil auslöste, habe nichts verbessert, weil die Vorschrift des Paragrafen 11b viel zu unbestimmt sei. Umso wichtiger ist aus Martins Sicht, die Veterinäre zu stärken – ihnen also die neuesten wissenschaftlichen Informationen bereitzustellen oder Kontakt zu Gutachtern zu vermitteln. Denn nur mit guten Expertisen gebe es die Chance, dass ein Gericht aufgrund „züchterischer Erkenntnisse“ ein Qualzuchtverbot verhänge: „Je kundiger die Veterinäre vor Ort agieren, umso eher können sie den Druck aushalten, der von der Politik schnell ausgeübt wird.“

Auf Hilfe der Bundespolitik hofft Martin nicht. Zwischenzeitlich habe Berlin erwogen, ein Ausstellungsverbot für Qualzuchten zu verhängen. Dieser Plan sei jedoch am Lobbyeinfluss des Verbands der Rassegeflügelzüchter gescheitert. Also setzt Martin darauf, dass mehr mutige Veterinäre mit guten Expertisen gegen Qualzuchten vorgehen und vor Gericht bestehen. Im Fall Willy ist das jedenfalls in erster Instanz gelungen. Bis zum endgültigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts darf der Kater aber weiter zeugen und hat dies auch getan: die Nacktkatzen Sadira, Enola und Rumba.