Das Heinrich-Kaun-Haus verkommt zur Brache. Das Waldhotel schmiedete auf dem Gelände am Guts-Muth-Weg große Pläne, doch damit ist vorerst Schluss.

Es ist ein herber Rückschlag für die Eigentümer des Waldhotels: Sie können ihr Hotel auf der Waldau in Stuttgart-Degerloch wohl erst einmal nicht erweitern. Die Eigentümerfamilie hatte bei der Stadt die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für eine Hotelerweiterung auf dem 2015 von ihr erworbenen Grundstücks am Guts-Muth-Weg, auf dem das ehemalige Tagungszentrum der EnBW steht, beantragt. Diese Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Die Begründung: Das Baurecht gibt das nicht her. Der Flächennutzungsplan stelle den Bereich als Sportfläche dar. Dem widerspreche das Vorhaben, heißt es in dem Urteilsschreiben.

 

Mehrmals wurde eine Baugenehmigung für ein Seminarhaus erteilt

Seit dem Jahr 2007 betreibt die Eigentümerfamilie am Guts-Muths-Weg 18 in Degerloch das Waldhotel, das sich aus den Bauten eines in den 1920er-Jahren errichteten Erholungsheims des Christlichen Vereins Junger Menschen entwickelte. 2014 erwarben die Eigentümer das gegenüberliegende Grundstück am Guts-Muths-Weg 14. Auf ihm befinden sich die Gebäude eines im Jahr 1952 erstmals genehmigten Freizeit- und Erholungsheim – dem sogenannten Heinrich-Kaun-Haus. Früher hatte es die EnBW als Tagungszentrum genutzt.

Der Energieversorger beantragte bereits 2009 bei der Stadt eine Genehmigung einerseits für den Abbruch des Bestandsgebäudes am Guts-Muth-Weg 14 sowie für den Neubau eines Seminarhauses. Die Geltungsdauer dieser Baugenehmigung für das neue Seminarhaus wurde von der Stadt auch unter dem neuen Grundstückseigentümer, der wegen geänderter baurechtlicher Vorschriften die Pläne anpasste, mehrmals verlängert.

Grundstückseigentümer verklagen Stadt

Im September 2019 schließlich beantragte die Eigentümerfamilie auf dem Grundstück die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Hotelgebäudes mit 50 Gästezimmern (100 Betten), 150 Restaurantplätzen und Konferenzräumen für bis zu 200 Konferenzteilnehmer, um so das bestehende Hotel zu erweitern. Die Stadt lehnte das ab. Zur Begründung führte sie aus, das Vorhaben solle im Außenbereich am Waldrand im Übergang zur freien Landschaft errichtet werden. Es sei kein privilegiertes Vorhaben und widerspreche dem geltenden Flächennutzungsplan, der für diesen Bereich Sportflächen ausweise. Außerdem würden Belange des Naturschutzes beeinträchtigt werden.

Daraufhin erhoben die Grundstückseigentümer Widerspruch. Ihr Vorhaben solle nicht im Außenbereich, sondern in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil verwirklicht werden. Doch auch das Regierungspräsidium Stuttgart wies den Widerspruch der Klägerin zurück. Daraufhin verklagten die Grundstückseigentümer des ehemaligen EnBW-Geländes die Stadt Stuttgart.

Auch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für ein neues Seminarhaus wird es künftig nicht mehr geben. Die Begründung der Stadt Stuttgart: durch das Bauvoranfrage-Verfahren sei festgestellt worden, dass die Baugenehmigung rechtswidrig gewesen sei. Eine rechtswidrige Baugenehmigung dürfe nicht verlängert werden. Wie es mit dem Heinrich-Kaun-Heim weitergeht, das seit 13 Jahren leer steht und immer mehr zur Ruine verkommt, steht nun in den Sternen.