Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und zwei Privatkläger drängen das Land zu einem verschärften Fahrverbot zur Luftreinhaltung. Am Freitag fällt die Entscheidung über ein Zwangsgeld.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt an diesem Freitag seine Entscheidung zu zwei Vollstreckungsverfahren gegen das Land bekannt. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die von der grün-schwarzen Koalition angekündigten Fahrverbote für Diesel im Jahr 2019 verschärft werden müssen.

 

Die zwei Klägerparteien, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und zwei Privatkläger, die in der Nähe der Messstation am Neckartor wohnen, pochen darauf, dass das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig und ein vom Land zugesagter Vergleich ungeschmälert in den neuen Luftreinhalteplan übernommen werden. Auch die im Vergleich gegebene Zusage, am Neckartor bei schlechter Luft (Feinstaubalarm) für 20 Prozent weniger Verkehr zu sorgen, wird eingefordert.

Koalition schließt Kompromiss

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) und die Regierungsfraktionen haben sich allerdings auf einen Kompromiss verständigt, der die Wirkung des Leipziger Urteils abschwächt.

So hat die Koalition entgegen des Urteils eine Stufenlösung bei den Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 beschlossen. Zum 1. Januar 2019 sollen zunächst Pendler mit derartigen Autos nicht mehr in das Stadtgebiet fahren dürfen. Die Stuttgart selbst erreicht das Fahrverbot erst zum 1. April 2019.

Im Luftreinhalteplan fehlt zudem jede Festlegung, was mit Euro-5-Dieseln geschehen soll. Sie könnten – und müssten – laut Urteil zum 1. September 2019 aus dem Verkehr genommen werden, wenn sich die Stickstoffdioxidwerte nicht sehr stark dem Grenzwert annähern. Das ist aber laut Experten, die für das Land ein Gutachten gefertigt haben, durch ein Fahrverbot allein für Euro-4-Diesel nicht zu erwarten.

Kläger drohen mit Haftantrag

Die beiden Klägerparteien drängen mit einem Zwangsgeldantrag von je 10 000 Euro gegen das Land auf die Umsetzung. Das Gericht könnte dem stattgeben. Allerdings ist die Frage, ob sich das zuständige Verkehrsministerium davon beeindrucken lässt. Daher haben die Kläger weitere Anträge angekündigt, die auf ein Zwangsgeld von 250 000 Euro und alternativ Haft lauten könnten.

Das Regierungspräsidium (RP), das für den Luftreinhalteplan zuständig ist, will den Entwurf in den nächsten Wochen auslegen. Dann können die Kommune und weitere Betroffene Stellung nehmen. Weil die Auslegung in die Sommerferien fallen wird, will das RP die übliche vierwöchige Auslegungsfrist auf sechs bis acht Wochen verlängern. Danach sind zwei Wochen Zeit für Stellungnahmen.