Gleich vier Oberverwaltungsgerichte sagen, dass Bordelle aus Gründen des Infektionsschutzes weiter geschlossen bleiben. In ihrer Begründung beschreiben sie das Gewerbe treffend, sagt StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Mannheim - Seit Dienstag liegen vier Gerichtsentscheidungen vor, die besagen, dass zumindest in Coronazeiten die Tätigkeit in Bordellen und Prostitutionsstätten nicht mit der in Tattoo- und Piercing-Studios oder in Friseursalons vergleichbar ist. Die vorgelegten Hygienekonzepte greifen nach Überzeugung der Gerichte nicht, weil Kunde und Sexanbieterin sich schon bei der erotischen Massage viel zu nah kommen und auch manches anders sei bei der Begegnung beim Friseur. Der VGH Mannheim etwa hält es für unrealistisch, dass Kunden ihre korrekten Kontaktdaten hinterlassen, um dann bei einer Infektion rückverfolgen werden zu können. Bordellbesuche würde in der Regel verheimlicht. Sie vergleichen die Ansteckungsgefahr mit der in der Fleischindustrie.