Ein Bürger hält den Regionalplan für ungültig, weil dadurch seine Grundstücke an Wert verloren hätten und weil ein Regionalrat befangen gewesen sein könnte. An diesem Donnerstag wird seine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt.
Ein Bürger aus Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) wehrt sich dagegen, dass der Verband Region Stuttgart seine Grundstücke im Jahr 2009 als Teil eines sogenannten regionalen Grünzugs deklariert hat – denn dadurch darf dort nicht mehr gebaut werden. Die Grundstücke sind deshalb weniger wert. An diesem Donnerstag könnte sich am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entscheiden, ob der Bürger im Recht ist. Von 10.30 Uhr an wird der Streitfall dort verhandelt (Aktenzeichen 8 S 1477/15).
Der Regionalverband Stuttgart stellt regelmäßig einen Regionalplan auf, in dem verbindlich geregelt ist, wo zum Beispiel Windräder gebaut oder Kraftwerke erlaubt sind. Der derzeitig gültige Plan stammt von 2009. Die Grünzüge sollen dazu dienen, Flächen vor der Bebauung zu schützen und damit in der dicht besiedelten Region möglichst viele Naturräume zu erhalten.
Immer wieder Klagen gegen Regionalverband
Der Alfdorfer Bürger wirft dem Regionalverband nun aber mehrere Verfahrensfehler vor. Auch sei in Alfdorf explizit darüber diskutiert worden, ob seine Grundstücke Teil eines neuen Baugebiets werden; man habe sich dann für eine andere Stelle entschieden. Zudem sei ein damaliger Regionalrat der Freien Wähler bei der Abstimmung über den Regionalplan eventuell befangen gewesen, weil dieser selbst Grundstücke in der Nähe besaß. Ob tatsächlich eine Befangenheit vorliegt, konnte beim Prozesstag im Dezember 2015 nicht geklärt werden, weshalb das Verfahren auf diesen Donnerstag vertagt worden ist.
Immer wieder wird der Regionalverband vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Vor etwa einem Jahr hatte der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) zu einem „Unterzentrum“ aufgewertet werden wollen, scheiterte aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Jahr 2012 ging es um die Regeln für Einkaufszentren in kleineren Kommunen; damals errangen die klagenden Gemeinden vor dem VGH in Mannheim einen Teilerfolg. fal