Die Stadt will das Wollhaus abreißen und ein neues Einkaufzentrum bauen lassen. Zwei der Eigentümer klagen dagegen vor dem VGH. Und die Richter haben durchaus Fragen.

Heilbronn - In diesem Zustand kann das Wollhaus-Center am Rand der Heilbronner Innenstadt nicht bleiben, soweit scheint man sich einig. Aber auf welchem Weg das 1975 in Beton gegossene Einkaufszentrum wieder zu dem Kundenmagneten werden kann, der er mal war, daran scheiden sich die Geister. „Dieses Gebäude kann man nicht sanieren“, davon ist jedenfalls der Baubürgermeister Wilfried Hajek (CDU) überzeugt.

 

Am Donnerstag wurde der Fall verhandelt, am kommenden Mittwoch sprechen die Richter ihr Urteil. Die Stadt muss allerdings bangen, ob ihr baurechtlicher Schachzug der juristischen Prüfung standhält. Denn die Richter haben deutlich gemacht, dass sie den Abriss als erklärtes Sanierungsziel nicht für ausreichend abgewogen und die Einbindung der Haupteigner für dürftig halten. Dass „dieser hässliche Kasten“ aber ein städtebaulicher Missstand sei – was eine Sanierungssatzung rechtfertigt – schien dem Vorsitzenden Richter des 3. Senats unstrittig. Entscheidend ist nun, ob das in der entsprechenden Gemeinderatsvorlage formulierte Abrissziel die eigentliche Satzung, in der keine Ziele festgelegt sind, nichtig macht. Falls die Richter diese Frage am Mittwoch mit Ja beantworten, ginge die Hängepartie ums Wollhaus weiter.

Die Stadt übt mit baurechtlichen Tricks Druck aus

Die Stadt hat sich schon 2012 für die Entwicklung des Wollhauses andere Partner als die Haupteigner gesucht. Damals schloss Heilbronn mit der Strabag Real Estate eine Entwicklungsvereinbarung. 2014 wurde die umstrittene Sanierungssatzung für das Wollhaus-Areal erlassen. Seither dürfen die Geschäfte im Center nur noch für ein Jahr befristet und mit Genehmigung der Stadt neu vermietet werden. Die Strabag legte mit dem Projektentwickler ECE Pläne für einen Neubau eines mit 22 000 Quadratmetern Fläche deutlich größeren Einkaufszentrums vor. Dafür soll der Zentrale Omnibusbahnhof überbaut und nach Süden verlagert werden.

Zudem begann die Strabag mit den zwölf Eigentümern des Wollhauses über den Verkauf ihrer Anteile zu verhandeln. Mit der Sanierungssatzung im Rücken sollte auch auf die zwei Haupteigner Druck ausgeübt werden. Die aber beteiligten die Acrest Property Group Berlin, die viele Gewerbeimmobilien betreut, und reichten eine Bauvoranfrage ein für eine Sanierung.

Der Abriss des „hässlichen Kastens“ ist nicht unumstritten

Mit zehn Eignern ist sich die Strabag einig geworden. Darunter ist auch die Stadt selbst, der noch sechs Prozent am Wollhaus gehören. Auch mit den K/S Heilbronn Tyskland und Lisker, Lisker & Weiss stand man kurz vor dem Vertragsabschluss. Doch zwei Tage vor dem Notartermin habe die Strabag den Kaufpreis noch mal um fünf Millionen Euro drücken wollen, berichtete der Anwalt der Kläger: „Hier wird der Markt abgeschottet, um das Objekt einem bestimmten Projektentwickler zuzuspielen“, sagte er. Eine Kommunikation mit der Verwaltung über eine Sanierung als Chance, die städtebaulichen Probleme zu beheben, sei nicht möglich gewesen, weil die Stadt vertraglich an die Strabag gebunden sei.

Das Wollhaus ist ein Paradebeispiel für den Umgang mit den in den 60er und 70er Jahren im Stile des Brutalismus – nach dem französischen béton brut, also roher Beton – erbauten Gebäude. Einige davon gelten Denkmalschützern heute als beispielhaft, etwa der IBM-Campus von Egon Eiermann. Dem Wollhaus fehlt allgemeiner Einschätzung nach wohl die architektonische Qualität für ein Denkmal. Die örtliche Lokale Agenda wirbt dennoch für dessen Erhalt – weil Abbruch und Neubau jede Menge Energie verschlingen würden. Auch die Heilbronner Architektenkammer hat erklärt, aus ökologischen Gründen setze man sich grundsätzlich für den Erhalt identitätsstiftender Bausubstanz ein.