Auf dem Verfahren am Verwaltungsgericht über den Polizeieinsatz lasten große Hoffnungen. Die S-21-Gegner mussten viel zu lange auf die Klarheit warten, die der Prozess bringen kann, meint StZ-Redakteurin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Endlich, will man beinahe ausrufen, als die Richter der Fünften Kammer am Verwaltungsgericht am Mittwoch das Verfahren über den „schwarzen Donnerstag“ eröffnen. Denn mehr als fünf Jahre lang ist die Grundsatzfrage offen geblieben, ob der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Zweifler hatte es sofort gegeben, bei vielen Kritikern ist es inzwischen gar zur Gewissheit gereift. Nun – endlich – befassen sich die Verwaltungsrichter damit.

 

Es hat schon etliche Verfahren gegeben, die sich mit den Vorgängen am 30. September 2010 im Schlossgarten beschäftigten. Jedes Mal konnten die Juristen nur auf die einzelnen Beteiligten schauen und bei ihnen die individuelle Schuld feststellen – oder eben auch nicht, wie die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizeiführer im Spätherbst 2014 gezeigt hat. Was jedoch nach jedem Verfahren – sei es wegen eines einzelnen Schlagstockhiebs oder wegen der folgenschweren Wasserstöße gegen Demonstranten – blieb, war die Unzufriedenheit der S-21-Gegner, weil die grundlegende Streitfrage nach der Rechtmäßigkeit des Einsatzes ungeklärt war.

Frühere Verfahren ließen die grundlegende Frage offen

Mit dem Verfahren sind hohe Erwartungen verbunden: Die Schwerverletzten von damals wollen endlich Entschädigungen – und die Gewissheit, dass das, was ihnen widerfahren ist, mit den Grundsätzen eines Rechtsstaats nicht vereinbar ist. Das wäre aus ihrer Sicht eine gewisse Befriedung der Lage. Für die Polizei, die dann dienstrechtliche Konsequenzen in den eigenen Reihen prüfen muss, wäre es ein Tiefschlag.