Anwohner der Gastäckerstraße in Filderstadt-Bonlanden wissen nicht, ob sie in einer Kurve parken dürfen. Das Ordnungsamt will nun die Frage, die auch im Amt umstritten ist, klären.

Bonlanden - In scharfen Kurven darf nicht geparkt werden. Das legt die Straßenverkehrsordnung fest. Soweit ist der Sachverhalt klar. Es fragt sich allerdings, was eine scharfe Kurve ist.

 

Im konkreten Fall geht es um eine Kurve der Gastäckerstraße. Dort sind Parkplätze bis in die Kurve hinein eingezeichnet. Am Ende der Parkbucht gibt es eine kleine Zick-Zacklinie, die offensichtlich anzeigen soll, dass es im Anschluss an die Parkbucht keine Stellplätze gibt.

Die entsprechenden Linien wurden im Jahr 2015 auf die Straße gemalt. „Wir sind damals davon ausgegangen, dass die Situation dort klar ist“, sagt Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing. Deshalb sei die Zick-Zacklinie auch relativ kurz ausgefallen. Man müsse diese Markierung nicht in die Länge ziehen, wenn klar sei, dass sich dort eine scharfe Kurve im Sinne der Straßenverkehrsordnung befinde.

Bußgeldbehörde ist sich nicht einig

Doch genau dieser Punkt ist innerhalb des Ordnungsamts umstritten. Offenbar ist man sogar innerhalb der Bußgeldbehörde verschiedener Meinung. Ein Mann, der in der Nachbarschaft der Parkplätze wohnt, hat jedenfalls die Beobachtung gemacht, dass Autofahrer, die dort ihr Fahrzeug abgestellt haben, eine Verwarnung an der Windschutzscheibe hatten. Die Leitung der Bußgeldbehörde zog diese Verwarnung jedoch wieder zurück. Nach ihrer Einschätzung standen die Fahrzeuge dort zurecht, weil es keine Markierung gebe, die das Parken ausschließt.

Der Anwohner kann das Hin und Her der Bußgeldbehörde nicht verstehen. „Was gilt denn nun?“, fragt er sich. „Da weiß doch die eine Hand nicht, was die andere macht.“ Das Ganze entwickle sich zu einer Posse. Für den Mann aus den Kreuzäckern ist jedoch klar, dass dort das Parken verboten sein sollte. „An dieser Stelle ist es schon oft zu gefährlichen Situationen gekommen“, sagt er. Nach Auffassung von Ordnungsamtsleiter Blessing ist klar, dass die Sache überprüft werden muss. Es sei umstritten, ob sich die betreffende Stelle in einer scharfen Kurve befinde. Um die Sache rechtssicher zu machen, werde man entweder die Zick-Zack-Markierung verlängern oder aber entsprechende Halteverbots-Schilder aufstellen.