Von Januar an soll es Kindergeld nur noch geben, wenn das Amt auch die Steueridentifikationsnummer des Nachwuchses kennt. So sagt es eine Bundesbehörde. Eine andere Behörde formuliert anders. Was stimmt denn nun?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Rund neun Millionen Menschen in Deutschland sind kindergeldberechtigt, und viele von ihnen sind derzeit in ziemlich heller Aufregung. Vom Januar an soll die monatliche Zuwendung nämlich gestoppt werden, zumindest dann, wenn den entsprechenden Stellen nicht rechtzeitig die Steuer-Identifikationsnummer des Nachwuchses zugeleitet wird. Die Information wird so auf Facebook geteilt, in Whats-App-Gruppen verbreitet und beim Kaffee diskutiert. Die gute Nachricht: das stimmt so nicht ganz. Die schlechte Nachricht: es ist der Staat selbst, der ganz entscheidend zur Konfusion beiträgt.

 

Ungeschickte Formulierung vom Bundeszentralamt

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert über die Sache auf seiner Internetseite und verwendet dabei Formulierungen, die – wohlwollend ausgedrückt – ungeschickt sind. Da wird zwar beruhigend mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Eile geboten sei, doch dann heißt es: „Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.“ Abgesehen davon, dass bei den Jahreszahlen etwas nicht ganz stimmen kann, entspricht das Ganze auch nicht den Tatsachen. Die nennt Jürgen Wursthorn, Sprecher beim Bundesamt für Arbeit, dem die Familienkassen, die das Kindergeld überweisen, zugeordnet sind. „Niemand muss derzeit etwas unternehmen“, sagt Wursthorn.

Die meisten Steuernummern sind bekannt

90 Prozent der entsprechenden Steuernummern seien dem Staat ohnehin bekannt, in den anderen Fällen würden die Betroffenen Post erhalten. Die nicht gerade beruhigenden Formulierungen auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern mit Sitz in Bonn ist dem Bundesamt für Arbeit mit Sitz in Nürnberg zwar bekannt, aber die linke Hand des Staates kann der rechten nun einmal nicht ins Handwerk hineinreden.

Sinn der neuen Regel ist, Doppelbezieher von Kindergeld auszumachen. Wie viele das sein könnten, darüber gibt es keine Angaben. Alle Schwangeren, die sich fragen, wo die so wichtige Nummer beantragt werden kann, können sich beruhigt zurücklehnen: die Steuer-Identifikationsnummer ist fast immer der erste Behördenbrief, den der neue Erdenbürger erhält.