Im Internet wird viel über den VfB Stuttgart geschrieben – und nicht nur gutes. Ein Blogger hat für seine Aussagen nun offenbar eine Abmahnung kassiert. Wo er sich im Recht sieht, vermutet der VfB eine Rufschädigung.

Stuttgart - Christian Prechtl bloggt regelmäßig über den VfB Stuttgart. Jetzt wurde er nach eigenen Angaben vom VfB abgemahnt. Das schreibt Prechtl am Mittwoch in seinem Blog „By the Way“. Dort kritisierte der VfB-Blogger in seinem jüngsten Eintrag die 0:3 Niederlage gegen Borussia Dortmund und Sportvorstand Robin Dutt.

 

Anschließend schreibt Prechtl, der VfB habe ihm durch eine Kanzlei aus Hamburg eine kostenpflichtige Abmahnung zugestellt – inklusive der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

VfB-Sprecher: „Unwahre Tatsachenbehauptung“

Die Abmahnung beziehe sich laut Prechtl auf eine seiner Aussagen in einem früheren Blogeintrag im Januar. Dort hatte der VfB-Blogger über die Verpflichtung des ukrainischen Stürmers, Artem Kravets geschrieben. Der Streitpunkt: Prechtl behauptete, Dutt habe den Angreifer ausgeliehen, ohne ihn vorab live beobachtet zu haben.

Ein VfB-Sprecher äußerte sich zu den Aussagen Prechtls wie folgt: „Diese unwahren Behauptungen wurden unter der Missachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht aufgestellt. Der VfB sieht sich in der Pflicht, unwahren Tatsachenbehauptungen, die seinen Ruf schädigen können, entgegenzutreten. Es ist auch der klare Auftrag seiner Mitglieder, falscher Berichterstattung zu widersprechen.“