VfB Stuttgart Der Wahlausschuss – und der Gestaltungswille der VfB-Ultras

Auch ein Mitglied des Commando Cannstatt bewirbt sich für den Wahlausschuss – und ist damit nicht der einzige unter den VfB-Ultras. Foto: Pressefoto Baumann/Hansjürgen Britsch

Der VfB soll ein neues Gremium mit durchaus weitreichenden Kompetenzen bekommen. Worüber genau der Wahlausschuss künftig entscheiden würde – und warum und wie sich die aktive Fanszene einbringt.

Sport: David Scheu (dsc)

Völlig klar, am Sonntag steht in erster Linie Claus Vogt im Fokus. Die Abwahlanträge gegen den Präsidenten des VfB Stuttgart überlagern vieles bei der anstehenden Mitgliederversammlung, auf der aber auch anderweitig wichtige Weichen gestellt werden: Nichts weniger als ein neues Gremium soll kommen – und falls die geplante Einführung eines Wahlausschusses durchgeht, könnte das die Kandidatenauswahl für wichtige Posten im Verein mittelfristig entscheidend prägen.

 

Doch von vorne. Hintergrund des Vorstoßes sind die Zirkelbezüge in der Satzung, die in ihrer jetzigen Form dem Präsidenten und dem Vereinsbeirat die Kandidaten-Nominierung der jeweils anderen Seite zuweist. Keine ideale Konstellation, weshalb ein zwischengeschalteter Wahlausschuss Abhilfe leisten und künftig Kandidaten auswählen und vorschlagen soll. Fragt sich nur: ausschließlich für den Beirat oder zusätzlich auch für das Präsidium?

Beide Varianten stehen am Sonntag (ab 11 Uhr) in der Porsche-Arena zur Wahl, das Modell mit mehr Zustimmung kommt auf die Tagesordnung und wird zur Abstimmung gestellt. Hier sind dann 75 Prozent nötig, damit es zur Satzungsänderung kommt und der Wahlausschuss eingeführt wird. Angesichts der derzeitigen unvorteilhaften Regelung wäre eine Annahme trotz der hohen Hürde keine Überraschung.

44 Bewerbungen für insgesamt neun Plätze

Entscheiden sich die Mitglieder für den Wahlausschuss, wird dieser im Anschluss direkt gewählt. Das Kandidatenfeld steht bereits – für die neun Plätze gibt es 44 Bewerbungen, über die man sich auf der Homepage des Vereins im Einzelnen ein Bild machen kann. Die Schwelle an Anforderungen war dabei niedrig mit lediglich formalen Kriterien – eine Mitgliedschaft seit mindestens drei Jahren und kein Beschäftigungsverhältnis zum VfB etwa.

Entsprechend groß ist die Bandbreite der Kandidatinnen und Kandidaten – vom Oberstaatsanwalt bis zur Pflegeheim-Leiterin ist alles dabei, alle 44 betonen ihre enge Verbundenheit zum VfB und sind teils auch ehrenamtlich für den Verein tätig. Zwei Aspekte fallen darüber hinaus auf: zum einen eine starke männliche Dominanz mit Blick auf die lediglich sieben Bewerberinnen, zum anderen die Präsenz der einflussreichen Ultra-Gruppierungen.

Je ein Bewerber gibt in seinem Steckbrief eine Mitgliedschaft beim Commando Cannstatt und beim Schwabensturm 02 an – was schon deshalb eine Erwähnung wert ist, da die aktive Fanszene sich damit erstmals um direkten vereinspolitischen Einfluss und Ämter bemüht. „Wir würden bei einer Schaffung des Wahlausschusses sehr gerne mitwirken und Verantwortung übernehmen“, schreibt das Commando Cannstatt und spricht sich zugleich für die Variante mit größeren Befugnissen aus. Jene also, bei welcher der Wahlausschuss auch für die Benennung der Präsidiumskandidaten zuständig wäre und diese Aufgabe vom Beirat übernehmen würde. „Der Vereinsbeirat wird entlastet und kann sich auf seine anderen in der Satzung genannten Themenfelder konzentrieren“, so die Ultra-Gruppierung. Mit vergangenen Nominierungen habe der Beirat zudem oftmals nicht überzeugen können.

Sollte der Wahlausschuss tatsächlich in besagter Variante kommen, hätte er relevante und weitreichende Kompetenzen. Das zeigte sich auch zuletzt bei der Kandidatenauswahl für die anstehende Nachwahl eines Präsidiumsmitglieds für den zurückgetretenen Christian Riethmüller. Sechs frist- und formgerechte Bewerbungen waren eingegangen, ehe der Beirat um seinen Vorsitzenden Rainer Weninger nach deren Sichtung und Evaluation Andreas Grupp und Bertram Sugg für die Wahl am Sonntag nominierte.

Super-Wahljahr 2025 beim VfB

Künftig könnten derartige Aufgaben an den neunköpfigen Wahlausschuss übergehen, dessen Mitglieder im Fall einer erfolgreichen Satzungsänderung auch gleich am Sonntag gewählt werden würden – nach denkbar einfachem Prinzip: Die neun Bewerber mit den meisten Stimmen ziehen in das Gremium ein. Hinzu kommen auf den Plätzen zehn bis zwölf Ersatzmitglieder, falls ein Nachrücken innerhalb der vierjährigen Amtszeit nötig werden sollte.

Spätestens 2025 würde dann die erste große Aufgabe auf den neuen Wahlausschuss zukommen: Auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung stehen turnusmäßig sowohl Wahlen für das Präsidium als auch für den Beirat an.

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