500 Kölner Fans in fünf Bussen mussten am Samstag vor dem VfB-Spiel umkehren. Der Stuttgarter Polizeichef wählt am Montag klare Worte.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Die Kritik der Kölner Fans an der Stuttgarter Polizeiführung will Präsident Markus Eisenbraun nicht auf sich sitzen lassen. Am Montag reagierte der Stuttgarter Polizeichef nach unserer Berichterstattung auf die Vorwürfe, die unter anderem der Kölner Trainer Steffen Baumgart gegen die „bewusste Aktion“ einer Polizeikontrolle bei Bussen mit Ultra-Fans erhoben hatte. Etwa 500 Kölner Fans in fünf Bussen waren in Waiblingen vor dem Anpfiff wieder umgekehrt, nachdem sie sich nicht kontrollieren lassen wollten.

 

„Unser Ziel war, mögliche Gewalttäter vorab aus der Anonymität zu holen und verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, um so Vorfälle zu verhindern“, so Polizeipräsident Eisenbraun. Man habe sich zuvor mit der Kölner Polizei abgestimmt. Die Umkehr sei alleinige Entscheidung der Fanszene gewesen. Ein weiterer Bus mit kooperativen Insassen, die nicht zur aktiven Fanszene gehörten, sowie einzelne Fans aus den Bussen hätten nach kurzer Kontrolle zum Stadion fahren können.

Eine „eindeutige Gefahrenprognose“

Den Vorwurf, dass die Aktion nicht nachvollziehbar“ gewesen sei, weist Eisenbraun zurück: „Wir sind für die Sicherheit von zirka 50 000 Zuschauern verantwortlich“, erklärt er. „Wie ein Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppen ausgehen kann, zeigen uns die Angriffe auf Anhänger des FC Schalke 04 am Sonntagmorgen in Gelsenkirchen.“

Eisenbrauns Stellvertreter, Vizepräsident Carsten Höfler, war als Einsatzleiter in die Kritik geraten. Der 47-Jährige war zuletzt immer wieder für brisante Brennpunkt-Einsätze in Stuttgart verantwortlich. Etwa im Juni 2020 am Wochenende nach der Krawallnacht oder bei konfliktträchtigen Querdenker-Demos im Frühjahr 2021. Beim VfB-Spiel am Samstag gegen den 1. FC Köln hatten szenekundige Experten Übergriffe, wie auch am 14. Mai letzten Jahres, befürchtet. Eine Abstimmung mit szenekundigen Kölner Beamten habe eine „eindeutige Gefahrenprognose“ ergeben, heißt es.