VfB Stuttgart Hitzige Debatte um 50+1 – so positioniert sich der VfB

Alexander Wehrle nimmt Stellung zu den Forderungen des Bundeskartellamts. Foto: Pressefoto Baumann

Der Stuttgarter Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle äußert sich zur Prüfung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt – und zu den Folgen, die sich daraus ergeben.

Sport: David Scheu (dsc)

Die 50+1-Regel beschäftigt Fußball-Deutschland seit Jahrzehnten – in dieser Woche aber hat die Debatte nochmals Fahrt aufgenommen und eine neue Grundlage erhalten. Das Bundeskartellamt sieht expliziten „Nachbesserungsbedarf“ bei der Umsetzung besagter Regelung, wonach der Mutterverein die Stimmenmehrheit bei einer ausgegliederten Profiabteilung halten muss. Für Bayer Leverkusen mit dem Chemiekonzern Bayer im Rücken sowie für den VfL Wolfsburg mit dem Autobauer Volkswagen gelten hier derzeit Ausnahmen. Diese, so das Kartellamt, dürfe es auf Dauer nicht mehr geben.

 

Das Echo war erheblich und vielstimmig. Auf der einen Seite sieht sich die aktive Fanszene bestätigt – und erhöht öffentlich den Druck. „Das Ergebnis fordert nun die konsequente Umsetzung von 50+1, alles andere ist für uns nicht verhandelbar“, heißt es in einer Stellungnahme, die auch die Stuttgarter Ultra-Gruppierungen wie das Commando Cannstatt oder der Schwabensturm auf ihren Homepages veröffentlicht haben. 50+1 stelle eine wesentliche Besonderheit des deutschen Fußballs dar, die es mit allen Mitteln zu schützen gelte: „Für jedermann sichtbare Fehlentwicklungen in zahlreichen europäischen Ligen sind nicht hinnehmbar.“ Vor allem in der englischen Premier League haben inzwischen vielfach Kapitalgeber und Besitzer die Kontrolle bei den Clubs übernommen.

Ausnahmen darf es auf Dauer nicht mehr geben

Nicht alle in Deutschland sind aber mit der Beurteilung des Kartellamts einverstanden. Vor allem die betroffenen Vereine nicht. Bayer Leverkusen stuft das Schreiben als „rechtlich unverbindliche Stellungnahme“ ein und behält sich wie der VfL Wolfsburg auch eine Klage vor. Die als „Lex Leverkusen“ bekannt gewordene Ausnahmeregelung wurde 1999 erteilt, die Wolfsburger erhielten sie wenig später vom Ligaverband: Es handele sich um Fälle, „in denen ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat“. Eine solche Regelung ist laut Kartellamt aber nicht mit 50+1 vereinbar: „Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden.“

Auch beim VfB Stuttgart ist die Debatte selbstredend Thema, wobei sich der Bundesligist ausdrücklich hinter die Regelung stellt. „Wir haben uns eindeutig zur 50+1-Regel bekannt. Sie tut dem Fußball in Deutschland gut und ist ein Alleinstellungsmerkmal in Europa“, sagt der Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle unserer Redaktion. Der jüngsten Einstufung misst er dabei eine hohe Relevanz bei: Es gebe nun, so Wehrle, „klare Vorgaben des Bundeskartellamts.“

Der VfB erfüllt diese in seiner seit 2017 ausgegliederten AG, an der die beiden Autobauer Mercedes und Porsche als Investoren jeweils 10,4 Prozent der Anteile halten sowie der Sportartikelhersteller Jako gut ein Prozent. Die deutliche Mehrheit liegt also beim Mutterverein – Diskussionen sind in der Vergangenheit dennoch nicht ausgeblieben.

So hatte Ende 2024 die Berufung von Porsche-Vertreter Lutz Meschke in den Präsidialausschuss des Aufsichtsrates zu Protesten von Fans geführt, welche die Anteilsverhältnisse in der Besetzung der Gremien nicht widergespiegelt sahen. Der vierköpfige Ausschuss kommt beim VfB unter anderem dann zusammen, wenn kurzfristig über Transfers mit einem großen Volumen zu entscheiden ist. Das grüne Licht von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) für das Aufrücken Meschkes mit Blick auf die 50+1-Regelung kam seinerzeit, da Präsident Dietmar Allgaier über eine Doppelstimme verfügt – und damit die beiden Vertreter des e.V. (Allgaier und sein Stellvertreter Andreas Grupp) nicht von den beiden Investorenvertreten (Meschke und Peter Schymon von Mercedes) überstimmt werden können.

Proteste der VfB-Fans in Leipzig

Kürzlich war 50+1 schließlich erneut Thema bei den VfB-Ultras – dieses Mal aber nicht mit Blick auf den eigenen Verein, sondern nach außen. Im Vorfeld des letzten Bundesliga-Spiels bei RB Leipzig im Mai hatten die Stuttgarter Anhänger vor Ort für die 50+1-Regel demonstriert. Der Hintergrund: Die Sachsen verfügen lediglich über 23 stimmberechtigte Mitglieder, was auch in die jüngste Beurteilung des Kartellamts Eingang fand: Die DFL müsse „einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans“ sicherstellen.

VfB-Fans protestieren im Mai vor dem Spiel in Leipzig. Foto: Pressefoto Baumann

Kurzum: Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um kontroverse Debatten in den kommenden Wochen und Monaten zu prognostizieren. Wehrle blickt diesen zuversichtlich entgegen: „Ich habe volles Vertrauen in das DFL-Präsidium, dass es die Themen angeht und Klarheit schafft in einem gemeinsamen, konstruktiven Dialog.“ Dieser dürfte keine kurzfristige Sache werden. Selbst das Bundeskartellamt betont, ein längerer Übergangszeitraum könne im Hinblick auf die wirtschaftliche und sportliche Bedeutung der Maßnahmen gerechtfertigt sein. 50+1 also, so viel scheint klar, wird alle Beteiligten noch eine ganze Weile beschäftigen.

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