Der momentan verletzte Verteidiger des VfB Stuttgart, Antonio Rüdiger, soll beim Testspiel gegen Manchester City einen Zuschauer beleidigt haben. Während Rüdiger seine Unschuld betont, soll es nach StZ-Informationen Zeugen für sein Verhalten geben.

Stuttgart - Eigentlich könnte Robin Dutt (50) recht entspannt sein. Der Manager des VfB Stuttgart hat beim 4:2-Sieg am Samstag im Test gegen Manchester City gesehen, dass die Mannschaft gerüstet ist für die Pokalpartie am Samstag bei Holstein Kiel und den Bundesligaauftakt acht Tage später gegen den 1. FC Köln. Selbst die Besetzung der Innenverteidigung erscheint Dutt nun nicht mehr so problematisch, nachdem Adam Hlousek (26) auf dieser Position gegen den englischen Vizemeister eine überzeugende Vorstellung abgeliefert hat. Momentan läuft es also richtig rund – wenn da nur Antonio Rüdiger (22) nicht wäre. Er füllt weiter das Sommerloch und trübt die positive Grundstimmung bei Dutt, beim VfB und im Umfeld des Clubs.

 

Vermutlich wird das auch noch eine ganze Weile so bleiben, da die Wahrscheinlichkeit, dass der wechselwillige Nationalspieler in diesem Monat noch bei einem anderen Verein unterkommt, sozusagen von Stunde zu Stunde immer geringer wird. Denn erstens ist Rüdiger nach wie vor verletzt und der Zeitpunkt seines Comebacks ungewiss. Und zweitens beschäftigt er inzwischen sogar die Justiz. Gegen ihn liegt eine Strafanzeige wegen Beleidigung vor – aufgegeben am Samstag auf der Stadionwache von einem Zuschauer der Partie gegen Manchester City.

Antonio Rüdiger streitet die Beleidigung ab

Diesen Zuschauer hat Rüdiger auf der Haupttribüne angeblich als „Hurensohn“, der sich verpissen solle, beschimpft, weil der Mann zuvor mit seinem Knie versehentlich an das malade Knie von Rüdiger gestoßen sei. Deshalb hat das Polizeipräsidium in Stuttgart mittlerweile bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuständig ist das Revier in Bad Cannstatt. In diesem Zusammenhang wird Rüdiger bald zu einer Vernehmung vorgeladen, bei der er als Beschuldigter dann Stellung zu den Vorwürfen nehmen muss. Ob der Fall anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben wird und ob es zu einer Anklage kommt, entscheidet sich in den nächsten Wochen.

Rüdiger bestreitet die Version des Zuschauers zwar energisch und will sich auch rechtliche Schritte gegen ihn vorbehalten. „Jeder, der mich kennt, der weiß, dass mir die Fans am Herzen liegen und dass ich niemals einen Fan des VfB Stuttgart beleidigen würde“, erklärt er. Aber nach StZ-Informationen gibt es Zeugen, die mitbekommen haben, was am Samstag auf der Tribüne passiert ist – und wer dort was zu wem gesagt hat. Diese Zeugen sollen von den Beamten auf dem Revier in Cannstatt auch gehört werden. Ihre Aussagen sind dann wichtig für den weiteren Verlauf.

Wer verpflichtet einen Spieler, dem ein Prozess drohen könnte?

Unabhängig vom endgültigen Ergebnis ist die Sache jedoch alles andere als imagefördernd für Rüdiger. Sie könnte ihn sogar zumindest vorläufig die Karriere in der Nationalmannschaft kosten. Der Bundestrainer Joachim Löw legt Wert auf anständiges Benehmen und erinnert die Spieler regelmäßig daran, dass sie Vorbildcharakter haben. Dazu passen die aktuellen Nachrichten über Rüdiger nicht. Das spricht sich herum in der Szene – und solange es sich dabei um ein schwebendes Verfahren handelt, dürfte auch ein Transfer kaum zu realisieren sein. Welcher Club verpflichtet schon einen Profi, der nicht nur bis auf Weiteres ausfällt, sondern dem sogar ein Gerichtsprozess drohen könnte?

Dabei hatte der VfB bis vor Kurzem die Möglichkeit, Rüdiger wie im Etat fest eingeplant für gutes Geld (zehn bis zwölf Millionen Euro) zu verkaufen – an den VfL Wolfsburg, den FC Chelsea oder Atlético Madrid. Aber das war Dutt und dem Verein zu wenig. Sie verlangten 18 Millionen, was die Interessenten schon vor der jüngsten Entwicklung bei Rüdiger mit dem Kniefall und dem Justizfall abgeschreckt hat.

Jetzt lautet die Frage für den VfB, wie man mit dem Spieler umgehen soll – wenn es tatsächlich Zeugen geben sollte, die eine verbale Entgleisung bestätigen, und wenn Rüdiger zu einer Geldstrafe verurteilt wird? So lange das nicht geschehen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Diese Empfehlung gab wohl auch der VfB-Hausjurist. „Rüdiger hat uns gegenüber den Vorfall völlig anders geschildert und einen Anwalt eingeschaltet“, teilt Dutt mit, „mehr kann ich zu diesem Thema momentan nicht sagen.“ Entspannt klingt das aber nicht.