Der VGH bestätigt Schutzpflicht für Grundschüler im Unterricht. Für einen Richter-Kollegen in Weimar hat das Gericht noch einen Seitenhieb parat.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Mannheim - Für Zehntausende von Grundschülern im Land bleibt es zwar offen, ob die Inzidenzzahlen auch in der nächsten Woche noch einen Schulbesuch erlauben. Eines ist jedoch sicher: wenn, dann geht es nur mit Maske in die Klassenzimmer. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Donnerstag gleich fünf Eilanträge von Grundschülern zurückgewiesen, die gegen die entsprechende Landesverordnung vorgegangen sind. Der 1. Senat des VGH hat es sich dabei nicht nehmen lassen, noch einen Seitenhieb gegen den Weimarer Amtsrichter zu setzen, der mit seinem Beschluss zum Verbot von Masken bundesweit große Verwirrung ausgelöst hatte.