Eilantrag eines Wohnungseigner scheitert erneut - Haus wird für Stuttgart 21 abgerissen.

Mannheim - Ein von den Bauarbeiten für das Bahnvorhaben Stuttgart 21 betroffener Wohnungseigner ist erneut vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gescheitert. Dieser wies laut einer Mitteilung vom Montag den Eilantrag des Mannes ab, mit dem er die Bauarbeiten auf dem Grundstück verbieten lassen wollte, auf dem das von ihm bewohnte Mehrfamilienhaus steht. Aus Sicht des Klägers ist die Baugenehmigung für das Bahnprojekt im Abschnitt 1.1. (Talquerung) rechtswidrig. Das ansonsten geräumte Gebäude soll für den neuen Tiefbahnhof abgerissen werden. Die S-21-Bauherrin Bahn fühlte sich durch die Entscheidung bestätigt (Az. 5 S 1200/12).

 

Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts noch nicht gefallen

Der 5. Senat wies den Antrag in der Sache ab und ließ offen, ob eine Eilbedürftigkeit vorlag. Die Richter argumentierten, es gebe bereits ein abschlägiges VGH-Urteil vom April 2006 auf eine damalige Klage desselben Mannes. Die Rechtskraft dieses Urteils verbiete, über denselben Streitgegenstand ein zweites Mal zu entscheiden. Der Kläger hatte gleichzeitig beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt, die Baugenehmigung für Stuttgart 21 aufzuheben, weil sie rechtswidrig sei. Über diesen Antrag hat die Planfeststellungsbehörde noch nicht entschieden.

Deshalb hatte der Kläger beim VGH erreichen wollen, dass das EBA der Bahn als S-21-Bauherrin untersagt, im Bereich seiner Wohnung den Planfeststellungsbeschluss umzusetzen.

S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich sagte: „Wir freuen uns, dass auch der wiederholte Versuch, die Rechtmäßigkeit des Projekts infrage zu stellen, gescheitert ist.“ Der VGH habe die Planfeststellung in einem zentralen Punkt des Gesamtprojekts unmissverständlich bestätigt. „Wir hoffen, dass dies nun endlich anerkannt wird und auch Projektkritiker sich in Zukunft verstärkt darauf konzentrieren, sich konstruktiv in das Projekt einzubringen.“