Update: Nach dem Gerichtsurteil setzt die Bahn die Bauarbeiten am Grundwassermanagement aus. Der Abbruch des Südflügels soll aber wie geplant stattfinden.

Stuttgart - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs setzt die Bahn die Bauarbeiten am Grundwassermanagement für Stuttgart 21 aus. Dies gelte bis zur abschließenden Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die beantragte Änderung der Baugenehmigung, teilte die Bahn am Freitag in Stuttgart mit. Es sei mit zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz zu rechnen. Der für Januar geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Fällen der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sind nach Bahnangaben von dem Urteil nicht betroffen.

 

Die Mannheimer Richter hatten einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Der Verband hatte Anhörungsrechte zu Fragen des Arten- und Naturschutz beim Eisenbahnbundesamt geltend gemacht. „Eine solche Beteiligung kann aus Sicht der Bahn ohne weiteres erfolgen und wird von der Deutschen Bahn im weiteren Prozess unterstützt“, teilte die Bahn mit. Das Verfahren kann nach Angaben von Experten zwei bis drei Monaten dauern.