Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen Eilantrag auf Öffnung von Prostitutionsstätten abgelehnt. Seine Begründung: das Hygienekonzept verhindere keine Infektionen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat zwei Eilanträge gegen die Schließung von Prostitutionsstätten durch die Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung abgelehnt. Damit bleiben die Bordelle in Baden-Württemberg vorerst bis zum 31. Juni geschlossen. Der VGH Mannheim ist das zweite Gericht, das über eine Klage auf vorzeitige Öffnung entschieden hat. Wenige Stunden später entschied auch der hessische Verwaltungsgerichtshof gegen einen ihm vorliegenden Eilantrag, ebenso das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Bereits am 4. Juni hat das saarländische Oberverwaltungsgericht ähnlich geurteilt. Das Land Rheinland-Pfalz hat die zunächst für 10. Juni angekündigte Öffnung von Prostitutionsstätten am Montag wieder rückgängig gemacht. Das baden-württembergische Sozialministerium sieht sich mit der Entscheidung in seiner infektiologischen Sicht bestätigt, erklärte ein Sprecher.