Im Winter kann der Weg über das Viadukt glatt werden. Die Abfallwirtschaft Stuttgart hat einen Räumdienst beauftragt. Am Montag hat der aber die Lage falsch eingeschätzt.
Vaihingen - Am frühen Montagmorgen ist es glatt gewesen auf dem gemeinsamen Geh-, Fuß- und Radweg über das Nesenbachtal. Die Temperaturen lagen knapp über dem Gefrierpunkt. „Fünf Radfahrer sind vor uns gerutscht und gestürzt“, berichtet uns eine Leserin, die ihre Kinder auf dem Schulweg über das Viadukt begleitet hat. Es sei nicht gestreut gewesen.
Auf Nachfrage bei der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) heißt es, der Weg über die Brücke liege in der Zuständigkeit des städtischen Eigenbetriebs. „Der gemeinsame Geh-, Fuß- und Radweg liegt zwar außerhalb geschlossener Ortslage, ist aber als verkehrswichtig eingestuft, sodass dieser winterdienstlich betreut wird“, erklärt Annette Hasselwander, die Pressesprecherin der AWS.
Der Winterdienst hat die Lage falsch eingeschätzt
Der Eigenbetrieb ist auf einigen Geh- und Radwegen in Stuttgart für den Winterdienst zuständig, darunter fallen unter anderem Hauptdurchgangswege in städtischen Grünanlagen, so auch im Vaihinger Stadtpark, und Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung, wie eben die Brücke über die Kaltentaler Abfahrt.
„Im Gegensatz zu den Winterdienst-Verpflichtungen auf Fahrbahnen erfolgt der Winterdienst auf öffentlichen gemeinsamen Geh- und Radwegen durch beauftragte Privatunternehmen“, sagt Hasselwander. Das vom städtischen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart damit beauftragte Unternehmen allerdings habe die Lage am Montag „wohl falsch eingeschätzt“ und deswegen nicht gestreut. Die AWS habe bereits Kontakt mit dem Privatunternehmen aufgenommen, versichert Hasselwander.
Geh- und Radwege, egal ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgrundstücken, müssen montags bis freitags spätestens bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr von Schnee geräumt und bestreut sein. So steht es in der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen der Landeshauptstadt.
Wenn tagsüber oder abends bis 21 Uhr Schnee fällt, muss nochmal geräumt, bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden, sobald und so oft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert.
Bei Bedarf muss auch mehrmals täglich geräumt werden
Für die Geh-, Fuß- und Radwege vor Wohngebäuden sind die Eigentümer beziehungsweise Mieter und Pächter in der Räumpflicht. Sie müssen die Wege auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und streuen. Gleiches gilt für Straßen, an denen es keinen Gehweg gibt: Dort muss vom Fahrbahnrand aus ein 1,50 Meter breiter Streifen geräumt werden. Diese Breite soll gewährleisten, dass sich begegnende Fußgänger aneinander vorbeikommen, ohne auf den verschneiten oder glatten Bereich ausweichen zu müssen. Allerdings ist es in Stuttgart untersagt, Salz oder andere auftauende Stoffe zu streuen.
Am Mittwoch waren zum ersten Mal in diesem Winter auch zahlreiche Straßen von überfrierender Nässe betroffen. Wie die Polizei vermeldet, hat es am Morgen zwischen 5 und 6.30 Uhr zahlreiche Unfälle gegeben. Insgesamt acht Unfälle ereigneten sich im Bereich der Ruppmannstraße, dem Wildparkdreieck, dem Schattenring und der Schattenringbrücke. Es entstanden Blechschäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Personen kamen nicht zu Schaden, allerdings kam es teilweise zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.